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Akt (n.m.)
Aktbild, Akte, Aktenbündel, Aktion, Aktivität, Aktstudie, Auftritt, Aufzug, Bild, Bildnis, Dossier, Feier, Feierlichkeit, Geschlechtsverkehr, Handlung, Handlungsweise, Maßnahme, Nummer, Programmnummer, Protokoll, Schlag, Schreiben, Schriftstück, Schritt, Szene, Tat, Tätigkeit, Tun, Unternehmen, Verfahren, Verfügung, Vollzug, Vorgang, Zeremonie, Zeremoniell
Akte (n.f.)
Akt, Aktenbündel, Beschluss, Datei, Dokument, Kartei, Ordner, Papier, Protokoll, Rechtsgeschäft, Schreiben, Schriftstück, Unterlage, Dossier (Jura, Rechtswissenschaft), Unterlagen (Jura, Rechtswissenschaft)
Akte (n.f.) (Jura;Rechtswissenschaft)
Rechtsgeschäft, Urkunde, Dokument (Jura, Rechtswissenschaft), Schriftstück (Jura, Rechtswissenschaft)
Voir aussi
Akte (n.f.)
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⇨ Akt (Film) • Akt (Kunst) • Akt (Theater) • Akt der Gewalt • Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt • Akt und Potenz • Akt von Gnesen • Akt von Tilsit • Akt, eine Treppe herabsteigend • Akt, eine Treppe herabsteigend Nr. 2 • Blauer Akt • Der letzte Akt • Erich Akt • Selbstporträt als Akt
⇨ Akte (Fernsehsendung) • Akte - Reporter decken auf • Akte 06 • Akte 07 • Akte 08 • Akte 09 • Akte Mord • Akte X – Der Film • Akte X – Die unheimlichen Fälle des FBI • Akte X – Jenseits der Wahrheit • Akte – Reporter decken auf • Akte – Reporter kämpfen für Sie • Die Akte • Die Akte (Film) • Die Akte (Roman) • Die Akte Jane • Die Akte Odessa • Die Akte Odessa (Film) • Die Akte Romero • Einheitliche Europäische Akte • Londoner Akte • Mannheimer Akte • Maryland-Toleranz-Akte • Tiananmen-Akte
Akt (n.)
Akt; Handlung; Tat; Aktivität; Tätigkeit[ClasseHyper.]
Anlaß, Begebenheit, Ereignis, Gelegenheit, Geschehnis, Veranstaltung, Vorgang[Hyper.]
anlassen, anreißen, anschalten, anwerfen, auslösen, betreiben, bringen zu, einschalten, flottmachen, in Betrieb setzen, in Bewegung setzen, in Gang bringen, in Gang setzen, starten - anregen, antreiben, motivieren - agieren, handeln, machen, tun[Dérivé]
Akt (n.)
partie (fr)[Classe...]
déroulement d'un opéra (fr)[DomainDescrip.]
pièce de théâtre (fr)[DomainDescrip.]
Akt (n.)
Akt; Nummer; Programmnummer[ClasseHyper.]
Akte (n.)
Quellenmaterial; Dokumentation; Beurkundung[Classe]
Unterlage; Prozeßakte[ClasseParExt.]
journal d'événements (fr)[Hyper.]
Akte (n.) [Jura , Rechtswissenschaft]
Rechtsgeschäft; Akte; Dokument; Schriftstück; Urkunde[Classe]
notaire (fr)[termes liés]
procédure judiciaire (fr)[DomaineCollocation]
Akte (n.)
Rechtssatz; Rechtsnorm[Classe]
Gesetz[ClasseHyper.]
Akte (n.)
archive (fr)[Hyper.]
beschuldigen - abheften - anmelden[Dérivé]
Wikipedia
Akt (von lat. agere „handeln“; Partizip „actum“ „das Gemachte“ oder actus, actio „Tat“) bezeichnet:
Der rechtsterminologische Begriff Akt:
Akt ist der Familienname folgender Personen:
Die Abkürzung akt. steht für:
Die Abkürzung AKT steht für:
Siehe auch:
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Als Akte (süddt. und österr. der Akt, engl.: file) bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die
Die Akte als Konvolut von Schriftstücken ist die Einheit der Schriftgutverwaltung.
Inhaltsverzeichnis |
Die Bezeichnung ist der Singular von lat. acta, die Geschehnisse oder vielmehr die Aufzeichnungen darüber, die Akten, das Schriftgut (vgl. Acta apostolorum: Apostelgeschichte im Neuen Testament der Bibel).
Da Akte vom Wortstamm her auch das Geschehene, das Vollbrachte, die Handlung bedeutet, existieren vereinzelt in Anlehnung an das Angelsächsische noch Begriffe, die eher eine Tat oder ein Gesetzesvorhaben zum Gegenstand haben. Beispiele sind und siehe dazu auch Navigationsakte, Habeas-Corpus-Akte, Deutsche Bundesakte.
Redewendungen:
Man unterscheidet heute im Wesentlichen Serien- und Sachakten.
Dies ist die ältere Form und sie ist immer noch anzutreffen, wenn Schriftstücke regelmäßig mehr als einen Betreff haben oder ihr Zusammenhang nicht zerrissen werden soll, wie häufig bei Berichten und Protokollen.
Im Allgemeinen trägt der Aktendeckel die wichtigsten Erschließungselemente:
Der Inhalt wird als Aktentitel formuliert. Eventuell werden eine Inhaltsangabe und Enthält-/Darin-Vermerke hinzugefügt. Die Akte wird dann regelmäßig einer Betreffseinheit des Aktenplans zugeordnet und mit dem zugehörigen Aktenzeichen versehen im Aktenverzeichnis eingetragen. Laufzeit, Datierung sowie ein fälliges Sperrjahr („gesperrt bis …“), Nutzungsbeschränkungen (Geheimhaltung u. Ä.), Provenienzen und Vorsignaturen (frühere Aktenzeichen) sind weitere wichtige Grundlageninformationen.
Das Aktenzeichen besteht in der Regel aus dem Aktenplankennzeichen (der Notation des Aktenplans), das die Betreffseinheit angibt, und der Aktennummer, durch Solidus (/) getrennt. Im Schriftverkehr stellt man durch Divis (-) getrennt die Angabe der Organisationseinheit voran und erhält das Geschäftszeichen, zum Beispiel: IIA1 - 11145/25.
Die Schriftstücke können – je nach Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit – logisch, das heißt nach einem inneren Sachzusammenhang, oder chronologisch, beispielsweise nach Ausstellungs- oder Eingangsdatum, geordnet werden. Wird aufsteigend geordnet, beginnend bei den ältesten Dokumenten, wird dies als Amtsheftung bezeichnet. Die umgekehrte Reihenfolge heißt kaufmännische Heftung, die aktuellen Schriftstücke sind dann zuoberst. Als Laufzeit der Akte werden das erste und (vorläufig) letzte Datum vermerkt. Wird die Akte zu groß, so gliedert man sie in Bände oder Hefte für kleinere Zeitabschnitte.
Gebildet werden Akten stets nach Bedarf, also nicht auf Vorrat. Dies setzt eigentlich eine Kenntnis des zukünftigen Aktenanfalls voraus, die man natürlich nicht immer hat, sollen die Akten doch weder zu dünn und zahlreich (und teuer) noch zu dick und unübersichtlich werden. Im Falle krasser Irrtümer wird es unumgänglich sein, neu- oder einen Teil auszugliedern.
Um zu dünne Akten zu vermeiden, kann man eine Sammelsachakte bilden (mit Aktennummer 0). Hier wird man aber erst recht ausgliedern müssen, wenn es den Rahmen zu sprengen droht. Gegebenenfalls entnimmt man Akten und formiert diese zu einer neuen Einzelsachakte, hält aber den Bezug zur Mutterakte fest.
Richtschnur ist das praktische Bedürfnis. Stets ist (Ein-) Ordnen wichtiger als Registrieren; Benutzungseinheit ist die Akte. Um dem entgegenzukommen, wurden seit jeher Sondersachakten (moderner Begriff, früher Bei-, Nebenakten, Adhibenda genannt) gebildet:
Nach einem Schema werden diese Akten mit römischen Zahlen bezeichnet (Kennzeichen für Sondersachakten, nach Lit: Hoffmann):
I | Schriftstücke von geringerer oder vorübergehender Bedeutung (z. B. Einladungen, Dankschreiben) |
II | Eingaben, Anfragen |
III | Gutachten |
IV | Presseäußerungen |
VI | Materialien |
Die Zusammenfügung nennt man in der archivischen Fachterminologie Formierung. Die fortlaufende Durchnummerierung wird als Paginierung oder auch als Quadrangel bezeichnet. Neben den Handakten der Sachbearbeiter gibt es Akten in der Registratur und Akten als Archivgut. Zur Hauptakte gibt es zum Teil auch Hilfsakten und Personalakten. Die Bearbeitungsverfügung „z. d. A.“ (zu den Akten) auf einem Schriftstück bedeutet die Hinzufügung eines Schriftgutes zur Akte. Die Bearbeitungsverfügung „Wv. (Kalenderdatum)“ (Wiedervorlage) bedeutet die terminlich fixierte Neuvorlage ohne erneute Aufforderung.
Akten können in eine Hängeregistratur gehängt oder in einem Regal gelagert werden. Die Aktenbestandteile können gebunden, geheftet oder lose abgelegt werden.
Die Akteneinlagerung wird durch mehrere Gesetze geregelt. Das Datenschutzrecht wird nach deutschem Recht durch das Bundesdatenschutzgesetz sowie durch die Datenschutzgesetze der Länder geregelt. Für viele Materien gelten spezielle Datenschutzregeln, beispielsweise für das Sozialverwaltungsverfahren in den §§ 67ff. SGB X. Das Datenschutzrecht definiert in diesem Zusammenhang vornehmlich den Schutz des Persönlichkeitsrechtes bei der Verwendung personenbezogener Daten, § 1 BDSG. Auf Kaufleute findet das Handelsrecht Anwendung, dem zu entnehmen ist, welche Unterlagen sie wie lange aufbewahren müssen. Im Sozialgesetzbuch IV finden Arbeitgeber Regelungen für die Berechnung und -zahlungen von Beiträgen zur Sozialversicherung. Die Abgabenordnung regelt für das Steuerverwaltungsverfahren, welche Unterlangen wie lange und in welcher Form aufzubewahren sind.
Je nach Art der Akten sollte die Einlagerung bestimmten Kriterien unterliegen. Umwelteinflüsse müssen minimiert werden und sensible Unterlagen sollten überwacht werden.[1]
Die Lehre der Aktenkunde (Archivalienkunde) zählt in der Geschichte zu den Historischen Hilfswissenschaften.
Als Form von Schriftlichkeit in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes existieren Akten seit dem späten Mittelalter, im 16. Jahrhundert haben sie sich überall in Europa durchgesetzt. Sie wurden archiviert und bildeten umfassende Ansammlungen (z. B., Acta Magni Ducatus Lithuaniae im Großfürstentum Litauen).
Bevor sich im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts die Heftung in Ordnern, Schnellheftern und auf Heftstreifen durchsetzte, wurden Akten mittels Aktenzwirn fest zusammengefügt. Diese Fadenheftung erfolgte in der Regel linksseitig, jedoch bestanden in einzelnen Ländern auch abweichende Gepflogenheiten, wie etwa bei der Badischen Aktenheftung.
Für Akten und ihre besonderen Formen sind regional unterschiedliche Bezeichnungen in Gebrauch: Faszikel, Büschel, Dossier usw.
Die moderne Informationsverarbeitung hat das Records Management (Schriftgutverwaltung) für die Verwaltung von elektronischen und hybriden Akten (Records) hervorgebracht.
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