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Significations et usages de Arzt

Définition

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Synonymes

Arzt (n.m.)

Allgemeinarzt, Allgemeinärztin, Arzt/Ärztin, Ärztin, Doktor, Doktorin, Geburtshelfer, Heilkundiger, Heilkünstler, Humanmediziner, Humanmedizinerin, Kurpfuscher, Medikus, Mediziner, Medizinerin, Medizinmann, Quacksalber, Allgemeinmediziner  (Heilkunde, Medizin), Allgemeinmedizinerin  (Heilkunde, Medizin), Arzt für Allgemeinmedizin  (Heilkunde, Medizin), Ärztin für Allgemeinmedizin  (Heilkunde, Medizin), Hausarzt  (Heilkunde, Medizin), Hausärztin  (Heilkunde, Medizin), Landarzt  (Heilkunde, Medizin), Landärztin  (Heilkunde, Medizin), prakt. Arzt  (Heilkunde, Medizin, Abkürzung), prakt. Ärztin  (Heilkunde, Medizin, Buchstabenwort), praktische Ärztin  (Heilkunde, Medizin), praktischer Arzt  (Heilkunde, Medizin)

Locutions

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Dictionnaire analogique

Wikipedia

Arzt

                   
Dieser Artikel befasst sich mit dem Arzt als Mediziner; zu anderen Bedeutungen siehe Arzt (Begriffsklärung).
  Ärzte bei der Behandlung eines Trauma-Patienten

Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung).

Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (→ Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.

Inhaltsverzeichnis

  Bezeichnungen

Die Bezeichnung Arzt (mittelhochdeutsch arzât, neuniederländisch arts) zog während des Mittelalters aus der lateinischen Gelehrtensprache ins Deutsche ein, und zwar über die latinisierte Variante archiater des griechischen ἀρχίατρος (archiatros; klassische Aussprache [arkʰíatros]) ‚Oberarzt, Leibarzt‘, einer Zusammensetzung aus ἀρχή (arche; kl. Ausspr. [arkʰɛ́ː]) ‚Herrschaft, Kommando‘ und ἰατρός (iatros; kl. Ausspr. [iatrós]) ‚Arzt‘. In vielen fachsprachlichen Komposita tritt das ursprüngliche griechische Wort ἰατρός bzw. die latinisierte Form -iater als Wortbestandteil auf: iatrogen ‚durch ärztliches Handeln verursacht‘; Psychiater ‚Seelenarzt‘ usw. Über deutsche Vermittlung gelang das Wort in andere Sprachen, so lettisch ārsts, estnisch arst.

Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im dänischen læge, im schwedischen läkare, im englischen leech (‚Blutegel‘) oder im deutschen Familiennamen Lachmann erhalten und hat sich in andere Sprachen verbreitet, z. B. finnisch lääkäri, gälisch dochtúir leighis.[1]. Im polnischen lekarz und tschechischen lékař ist die germanische Wurzel mit einem slawischen Suffix (-arz, -ař) verbunden.

Die lateinische Bezeichnung medicus ‚Arzt, Wundarzt‘ oder eine davon abgeleitete Form findet sich vor allem in den romanischen Sprachen, etwa italienisch medico, spanisch/portugiesisch médico, rumänisch medic, französisch médecin, aber unter romanischem Einfluss auch in anderen Sprachen: baskisch mediku, englisch medic.

In vielen Sprachen wird der Arzt umgangssprachlich nach seinem zumeist geführten akademischen Grad Doktor genannt.

  Geschichte

Die Funktion des Arztes ist eine der ältesten der Menschheit. Medizingeschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der Heilkundigen[2], die schon bei den Priestern des Altertums zu finden waren.

  Rechtliche Einordnung des Berufes in Deutschland

Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und unter anderem dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Ausnahmsweise werden spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe durchgeführt.

Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer von der Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätte (z.B. Klinik oder Praxis) arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Einzelheiten dazu sind in der Weiterbildungsordnung geregelt[3]. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, gegebenenfalls auch mit mehreren Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis) oder Praxisgemeinschaft (s.a. Vertragsarztrechtsänderungsgesetz). Honorarärzte arbeiten auf Honorarbasis für verschiedene niedergelassene Ärzte oder Kliniken.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 31. Dezember 2008) 421.686 Ärzte gemeldet, davon sind 101.989 ohne ärztliche Tätigkeit. Zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt der Arzt eine Zulassung (Arzt in eigener Praxis) oder Ermächtigung (als Arzt in einem Krankenhaus oder ähnl. Institution) und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 135.388 Ärzte (Stand 31. Dezember 2008): 58.095 Hausärzte und 77.293 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt. Anfang 2008 arbeiteten 21.784 ausländische Ärzte in Deutschland[4][5].

Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt. Diese ist nicht strafbar, wenn die Einwilligung der behandelten Person nach einer Aufklärung vorliegt[6] und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens vorgenommen wird (§§ 223 ff StGB). Ausnahmen bestehen, wenn der Patient aufgrund seines Zustandes (z.B. Bewusstlosigkeit) nicht in der Lage ist, seine Entscheidung mitzuteilen, und durch die Unterlassung des Eingriffs die Gefahr von negativen gesundheitlichen Folgen oder sogar dem Tod des Patienten besteht. Zudem können eingeschränkt- oder nichteinwilligungsfähige Personen, wie z.B. Kinder oder in bestimmten Fällen seelisch Erkrankte, auch gegen ihren Willen behandelt werden. Hierfür existieren strenge rechtliche Regelungen und Verfahrenswege, bei welchen neben dem Arzt auch andere Institutionen, z.B. Amtsgericht oder gesetzlicher Betreuer, an der Entscheidung mitwirken.

  Kompetenzen und Pflichten

Die Verordnung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln und die meisten invasiven Maßnahmen sind in Deutschland ausnahmslos dem approbierten Arzt vorbehalten. Hierbei ist er persönlich zur Einhaltung des anerkannten wissenschaftlichen Standes und ethischer Vorgaben verpflichtet. Weiter unterliegen Ärzte speziellen Regelungen, wie dem Berufs- und Standesrecht, welches auch an die Genfer Konvention anknüpft. Insbesondere ist auch im Strafrecht die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB festgehalten.

  Akademische Grade

In Deutschland sind aus historischen Gründen eine Reihe unterschiedlicher medizinischer akademischer Grade anzutreffen. Diese weisen im Gegensatz zum Facharzttitel nicht auf eine besondere Fachkompetenz hin, sondern dienen vorrangig als Beleg einer wissenschaftlichen Leistung in einem medizinischen Bereich. Überwiegend wird man die folgenden akademischen Grade antreffen:

  • Dr. med. - Hier wurde im Anschluss an das Staatsexamen oder das medizinische Diplom (DDR) eine medizinische Promotion abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen akademischen Berufen ist es in der Medizin aber durchaus auch üblich, bereits während des Studiums die Promotionsarbeit zu beginnen. Die Promotionsprüfung allerdings kann erst nach Studienabschluss abgelegt werden. Einzelheiten dazu regelt die Promotionsordnung der jeweiligen Universität.
  • Dipl.-Med. - Der Grad Diplom-Mediziner aus DDR-Zeiten (erworben 1971 bis 1990) ist noch häufig in den neuen Bundesländern anzutreffen. Nach Ansichten verschiedener Experten ist dieser Grad vom Arbeitsaufwand des Erwerbs her mit dem „Dr. med.” der BRD in jener Zeit zu vergleichen.[7]
  • Dr. med. habil. - Zur Habilitation in der Medizin sind ärztliche Tätigkeit und eigenständige Forschungsarbeit, sowie das Durchlaufen des Habilitationsverfahrens notwendig. Anschließend werden die akademischen Bezeichnungen Privatdozent und ggf. nach mehreren Jahren außerplanmäßiger Professor verliehen, sofern regelmäßig Lehrveranstaltungen an einer Universität angeboten werden. Für entsprechende Leistungen nicht einer Hochschule angehörender Graduierter kann die Bestellung als Honorarprofessor erfolgen.
  • Dr. sc. med. - Dieser der Habilitation ebenbürtige Grad - in der DDR von 1971 bis 1990 verliehen - wurde im Zuge der sogenannten Promotion B erworben.

  Behandlungszeit

Laut einer Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen haben deutsche Ärzte trotz längerer Arbeitszeiten je Patient die kürzeste Sprechzeit in Europa. Sie liegt 30 % niedriger als der europäische Durchschnitt.[8]

  Einkommen

Die Einkommen von Ärzten in Deutschland variieren stark, da das Spektrum medizinischer Tätigkeiten sehr breit gefächert ist. Des Weiteren finden sich unter Ärzten erhebliche Unterschiede bei der Arbeitszeit, insbesondere zwischen klinisch Tätigen (bspw. 30 Std.-Schichten sowie eine hohe Anzahl an Überstunden) und Niedergelassenen (hoher Anteil „nicht-medizinischer”-Tätigkeit aufgrund der Selbstständigkeit).

Nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes wird das Durchschnittseinkommen der niedergelassenen Ärzte 2010 auf 164.000 Euro steigen.[9]

Um einem Mangel an Landärzten entgegenzuwirken, will die Bundesregierung in einem neuen 'Versorgungsgesetz' das Einkommen von Landärzten erhöhen.[10]

  Außendarstellung und Werbung

Neben den strengen rechtlichen Vorgaben zur Ausübung seines Berufs ist der Arzt auch bei der Außendarstellung bzw. Werbung zu seinen Leistungen und seiner Praxis mit umfangreichen Verordnungen und Gesetzen konfrontiert. Im Unterschied zu anderen Branchen ist Ärzten anpreisende oder vergleichende Werbung absolut verboten. Seit dem 105. Deutschen Ärztetag sind sachliche, berufsbezogene Informationen über ihre Tätigkeit gestattet. Hauptkriterium ist dabei das schützenswerte Interesse des mündigen Patienten.[11]
vgl. hierzu Praxismarketing

  Österreich

In Österreich ist man mit der Sponsion zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.) Mittlerweile handelt sich entgegen der Bezeichnung nicht um einen Doktorgrad, sondern um einen Diplomgrad ähnlich dem Magister oder Diplomingenieur. Vor dem Wintersemester 2002/03 war das Medizinstudium in Österreich ein Doktoratsstudium, welches auch Übergangsregelungen kannte. [12] Der eigentliche Doktorgrad der Medizin (Doctor scientae medicinae /Dr. scient. med.) kann im Anschluss an das Diplomstudium in einem dreijährigen Doktoratsstudium erworben werden. Selbständig als Arzt tätig werden darf man nur, wenn für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Danach ist eine weiter abschließende Prüfung abzulegen. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die (meist sechsjährige) Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen, nach der wiederum eine Prüfung abzulegen ist. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise. Es hat sich in Österreich eingebürgert, die Ausbildung zum Allgemeinmediziner zuvor abzuleisten. Viele Krankenhäuser nehmen nur Assistenzärzte mit abgeschlossener Turnusausbildung in Dienst, da diese einen Nacht - oder Wochenenddienst alleine ableisten dürfen.[13]

Ärzte aus anderen EU-Staaten können um Anerkennung als „approbierte Ärzte” ansuchen.

Am 14. Dezember 2010 hat die EU-Kommission in ihrem Amtsblatt C377/10 eine Änderungsmitteilung für die EU-Richtlinie 2005/36, Anhang 5.1.1. veröffentlicht, wonach ab sofort sämtliche Absolventen des österreichischen Medizinstudiums bereits mit der Promotion ihr Grunddiplom abgeschlossen haben und somit innerhalb des gesamten EU- und EWR-Raumes sowie der Schweiz und Liechtenstein eine selbständige Tätigkeit bzw. Ausbildung zum Facharzt unter denselben Voraussetzungen wie einheimische Mediziner aufnehmen dürfen. Bislang hatten Mediziner aus Österreich erst mit dem Abschließen der Ausbildung zum Allgemeinmediziner bzw. Facharzt ein Anrecht auf automatische Anrechnung ihres Diploms in den übrigen Mitgliedsstaaten.[14]

  Schweiz

In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.

Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen drei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich.

Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren.

Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Pflegepersonals (Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Physiotherapeuten etc.) liegen.

Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zum Pflegepersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. dipl. Pflegefachfrau/-mann HF mit FA Intensivpflege ).

Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und damit ohne gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.

  Gesundheit und Krankheitsverhalten

Während die körperliche Gesundheit von männlichen Ärzten mit derjenigen der allgemeinen männlichen Bevölkerung vergleichbar zu sein scheint, scheint die körperliche Gesundheit von Ärztinnen besser zu sein als die der allgemeinen weiblichen Bevölkerung.[15]

Hinsichtlich der psychischen Gesundheit fällt auf, dass Depressionen und Suchterkrankungen bei Ärzten häufiger vorkommen als in der restlichen Bevölkerung. Ein weiteres bei Medizinern häufig auftretendes Krankheitsbild ist das Burnout-Syndrom, das bereits bei Medizinstudenten in einer erhöhten Rate nachgewiesen werden kann.[16][17] Mehrere Studien zeigten eine gegenüber der allgemeinen Bevölkerung erhöhte Suizidrate unter Ärzten. Das gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte relative Risiko, einen Suizid zu begehen, lag für Ärzte zwischen 1,1–3,4 und für Ärztinnen zwischen 2,5–3,7. Da in den Studien meist nur eine kleine Zahl von Suiziden untersucht wurde, waren die Vertrauensbereiche des wahren Wertes der Risikoerhöhung weit. Es wird vermutet, dass eine beträchtliche Anzahl von Selbstmorden nicht erfasst werden, da diese fälschlicherweise als Vergiftungen oder Unfälle deklariert werden. Von den verschiedenen beruflichen Spezialisierungen sind insbesondere Psychiater, Anästhesisten und Allgemeinmediziner von einer erhöhten Suizidrate betroffen. Als Ursachen des erhöhten Suizidrisikos werden verschiedene Faktoren diskutiert. Ein Persönlichkeitsprofil mit zwanghaften Zügen kann infolge der beruflichen Anforderungen zu einer depressiven Störung führen. Die Schwierigkeiten, Familie und Karrierewunsch miteinander zu vereinbaren, können insbesondere bei Ärztinnen zu Erschöpfung und Depression führen. Suchterkrankungen (wie beispielsweise Alkohol-, Drogen-, und Medikamentenabhängigkeit), die bei Ärzten häufiger auftreten, gehen ihrerseits häufiger mit Depressionen und einer erhöhten Suizidrate einher. Dieses für Ärzte und Ärztinnen festgestellte Risikoprofil ist berufsunabhängig und trifft für die meisten Suizidenten zu.[18][19][20][21]

Psychische Probleme korrelieren häufig mit Zeitdruck und mangelnder Autonomie am Arbeitsplatz sowie belastenden Patient-Arzt-Beziehungen. Ärzte werden seltener krankgeschrieben und zeigen eine mangelhafte Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Häufig behandeln sich Ärzte selbst. Insbesondere die eigenständige Behandlung eigener psychischer Störungen ist jedoch häufig ineffektiv.[15][22]

  Statistiken

Ende 2006 waren in Deutschland ca. 407.000 Ärzte gemeldet, davon sind 95.700 ohne ärztliche Tätigkeit (siehe Abb.). Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 60.600 Fachärzte. In den Kliniken sind 148.300 Ärzte beschäftigt.

Die chronologische Entwicklung kann aus der folgenden Tabelle und der Abbildung abgelesen werden.

  Entwicklung der Ärzteschaft in der BRD 1996-2006
Jahr Ärzte gemeldet berufstätig stationär ambulant Hausärzte amb. Fachärzte
zum 31. Dezember 1996 343.600 279.400 135.300 112.700
zum 31. Dezember 1997 350.800 282.700 134.600 115.000
zum 31. Dezember 1998 357.700 287.000 135.800 124.600
zum 31. Dezember 1999 363.400 291.200 137.500 126.000
zum 31. Dezember 2000 369.300 294.700 139.500 128.500
zum 31. Dezember 2001 375.200 297.900 142.300 130.000 59.700 56.300
zum 31. Dezember 2002 381.300 301.000 143.800 131.300 59.000 57.800
zum 31. Dezember 2003 388.200 304.100 145.500 132.400 59.000 58.600
zum 31. Dezember 2004 394.400 306.400 146.300 133.400 59.000 58.900
zum 31. Dezember 2005 400.600 307.600 146.500 134.800 59.100 59.200
zum 31. Dezember 2006 407.000 311.300 148.300 136.200 59.000 60.600

  Schutzpatron

Die Heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian gelten, aufgrund ihres Arztberufs unter anderem auch als Schutzpatrone der Ärzte. Ein weiterer Schutzpatron ist der heilige Pantaleon, einer der Vierzehn Nothelfer.

  Siehe auch

  Literatur

  • Wolfgang U. Eckart: Geschichte der Medizin. 5. Aufl. 2005, 335 S. 35 Illus.; ISBN 3-540-21287-6. Springer, Berlin u. a. (Relativ knappe und gut lesbare wissensch. Darstellung des Gesamtthemas)
  • Werner E. Gerabek u.a., (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte, Walter de Gruyter-Verlag, Berlin 2004, 1.544 Seiten, ISBN 3-11-015714-4
  • Wilhelm Haberling, Franz Hübotter u. Hermann Vierordt (Bearb.): Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien, 1929-1935.
  • Markus Vieten: Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt, Thieme Verlag, ISBN 3-13-116105-1

  Quellen

  1. ausführliche Angaben zur Etymologie
  2. http://web95.servana.de/hvprint/index.php?option=com_content&task=view&id=22&Itemid=25 (Link nicht abrufbar)
  3. http://www.baek.de/page.asp?his=1.128.129&all=true Musterweiterbildungsordnung der BÄK
  4. Angaben der Bundesärztekammer http://www.baek.de/page.asp?his=0.3.7128
  5. Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung http://www.kbv.de/presse/7479.html#1.%20Arztzahlen%20(Stand%2031.12.2008)
  6. Spiegel Online über eine vom Patienten ungewünschte Operation, aufgerufen am 23. Juni 2009
  7. Lothar Markus, Deutsches Ärzteblatt, „Diplom-Mediziner: 35 Jahre Entwürdigung ostdeutscher Ärzte“, 36/2004 http://www.aerzteblatt.de/archiv/43183/
  8. Pressemitteilung: Das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich
  9. GKV: Durchschnittliches Arzteinkommen (2003 - 2010); Der Spiegel Nr. 35/2010 erläutert, dass es sich dabei um den zu versteuernden Reinertrag handelt, nach Abzug aller Kosten.
  10. Rheinische Post vom 9. Mai 2011: Landärzte sollen mehr verdienen
  11. Rechtlicher Hintergrund auf praxishomepage.de
  12. Das Doktoratsstudium N201 in Wien http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/studienangebot/n201/
  13. http://www.aerztezeitung.at/archiv/oeaez-2011/oeaez-12-25012011/interview-martin-andreas-turnus-facharztausbildung.html
  14. Amtsblatt der EU-Kommission vom 14. Dezember 2010: Änderungsmitteilung betreffend Richtlinie 2005/36
  15. a b R. Tyssen: „Health problems and the use of health services among physicians: a review article with particular emphasis on Norwegian studies.“ In: Ind Health. 2007 Oct;45(5):599–610. PMID 18057803
  16. Jürgen von Troschke: Arztrolle. In: Bernhard Strauß, Uwe Berger, Jürgen von Troschke, Elmar Brähler: Lehrbuch Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. 1. Auflage. Hogrefe Verlag, Göttingen 2004. ISBN 3-8017-1032-7. S.332
  17. Schwenk TL, Davis L, Wimsatt LA. Depression, stigma, and suicidal ideation in medical students. In: Journal of the American Medical Association. 2010 Sep 15;304(11):1181-90. PMID 20841531 http://jama.ama-assn.org/content/304/11/1181.full
  18. Thomas Bronisch: Suizidalität der Psychotherapeuten. In: Otto F. Kernberg, Birger Dulz, Jochen Eckert: WIR: Psychotherapeuten. 1. Auflage. Schattauer, Stuttgart 2006. ISBN 3-7945-2466-7. S.116–117.
  19. Schernhammer E.: Taking their own lives -- the high rate of physician suicide. In: N Engl. J Med. 2005 Jun 16;352(24):2473-6. PMID 15958803
  20. Püschel K, Schalinski S.: Not enough help for themselves--the risk of physicians to commit suicide. In: Arch Kriminol. 2006 Sep-Oct;218(3-4):89-99. PMID 17067089
  21. Reimer C, Trinkaus S, Jurkat HB.: Suizidalität bei Ärztinnen und Ärzten. In: Psychiatr Prax. 2005 Nov;32(8):381-5. PMID 16308801
  22. M. Wolfersdorf: Suicide and suicide prevention for female and male physicians. In: MMW Fortschr Med. 2007 Jun 28;149(27–28):34–6. PMID 17715662

  Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Arzt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Arzt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikiquote: Arzt – Zitate
   
               

 

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