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Significations et usages de Geschlechtsverkehr

Définition

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Synonymes

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Locutions

Dictionnaire analogique

Wikipedia

Geschlechtsverkehr

                   
Dieser Artikel beschreibt den menschlichen Geschlechtsakt. Die geschlechtliche Vereinigung allgemein wird unter Begattung behandelt.
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  Heterosexueller Geschlechtsverkehr in einer Variante der Reitstellung
  Homosexueller Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern in der Missionarsstellung

Geschlechtsverkehr (Geschlechtsakt, Koitus, Kopulation, Kohabitation, Beischlaf) bezeichnet in seinem heteronormativen Verständnis lediglich die sexuelle Vereinigung, bei der die Frau den erigierten Penis des Mannes in ihrer Vagina aufnimmt (Vaginalverkehr). Seit der zunehmenden Anerkennung weiterer sexueller Praktiken wird der Begriff auch für die Penetration oder intensive Stimulation der Geschlechtsorgane bei sexuellen Kontakten verschiedenster Ausprägung verwendet sowie in einem nicht ausschließlich die primären Geschlechtsorgane betreffenden Kontext, bei dem man gelegentlich von Oralverkehr als einer Form des Geschlechtsverkehrs spricht.

In beiden Fällen kann es bei beiden Geschlechtern zum Orgasmus (Erregungshöhepunkt) kommen, welcher beim Mann in der Regel mit einem Samenerguss einhergeht. Der vaginale Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau mit Samenerguss des Mannes ist in der Regel die Voraussetzung für eine natürliche Zeugung von Nachkommen.

Sie wird durch die Befruchtung erreicht, bei der sich im weiblichen Körper beim Menschen meist nur je eine männliche und weibliche Keimzelle (Spermium und Eizelle) vereinen und eine Zygote formen, aus der später ein Embryo entsteht. Diese eigentliche Befruchtung findet einige Zeit (bis einige Tage) nach dem Geschlechtsverkehr statt, Voraussetzung ist das Vorhandensein einer befruchtungsfähigen Eizelle und die erfolgreiche Wanderung der Spermien im Körper der Frau. Der Geschlechtsverkehr bewirkt biologisch weiterhin Auslese, Vermischung, Fehlerkorrektur, Empfang und Weitergabe der Geninformation.

Inhaltsverzeichnis

  Rezeption

Wegen seiner Fortpflanzungsfunktion wird der Geschlechtsverkehr in allen Gesellschaften als normativer Akt des Sexuallebens zwischen Mann und Frau angesehen. Je nach Sexualmoral kann eventuell die Ehe zwischen den Sexualpartnern als moralische Vorbedingung für den Geschlechtsverkehr angesehen werden und vorehelicher Geschlechtsverkehr geächtet sein. Außerdem wird in vielen Gesellschaften der Geschlechtsverkehr zwischen engen Verwandten (Inzest) als unmoralisch geächtet. Neben der unterschiedlichen gesellschaftlichen Einordnung wird der Koitus vom Mann als auch von der Frau in der Regel als Teil des umfassenderen Sexuallebens verstanden, das daneben auch andere Formen körperlicher Zärtlichkeiten umfasst.

Geschlechtsverkehr wird oft Sex genannt, wobei dieser Begriff aber noch viele andere Bedeutungen hat und sich im weiteren Sinne auf alle zwischenmenschlichen Handlungen bezieht, die der sexuellen Befriedigung dienen. Der Umgang mit sexuell relevanten Begriffen und den mit ihnen verbundenen Praktiken und Ideen ist aufgrund besserer Aufklärung in den letzten Jahrzehnten liberaler geworden. Auch aufgrund neuer Verhütungsmethoden und gewandelter Moralvorstellungen hat sich die Sexualität weit von einem bloßen Akt der Reproduktion entfernt und gleicht heute in einigen Kulturen eher einem Vergnügen mit starker sozialer Funktion.

Der Mensch gilt biologisch als die einzige Art, die ihn einer bewussten Willensentscheidung unterwirft.[1] Die Vergewaltigung – der gegen den Willen des Partners herbeigeführter Geschlechtsverkehr – ist in praktisch allen Ländern strafbar, in Schweden können sogenannte „Freier“ (Kunden von Prostituierten) bestraft werden.

  Häufigkeit und Dauer

Die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs (Koitushäufigkeit) beim Menschen hängt stark von der Stärke des individuellen Sexualtriebs und der Verfügbarkeit bzw. dem Sexualtrieb des Partners ab. Der Mensch verfügt über stimulierende Hormone, die, wie zum Beispiel das Testosteron, zu verstärktem Verlangen und Risikobereitschaft führen können. Selbstdisziplin erfordernde Aktivitäten wie zum Beispiel Sport und intensiv betriebene Hobbys können zu verringertem Sexualtrieb führen. Auch das Stresshormon Adrenalin kann den Abbau von Sexualhormonen bis hin zur Impotenz bewirken.

Die Bandbreite liegt zwischen mehrmals pro Tag und nie. In der gesamten Breite kann sowohl Zufriedenheit als auch Unzufriedenheit vorliegen – es gibt somit keine Norm oder eine „gesunde“ Frequenz. Verschiedene Studienergebnisse[2] ergaben eine durchschnittliche Häufigkeit von zwei- bis dreimal pro Woche in den meisten Liebesbeziehungen. Alle derartigen Studien sind jedoch mit einer großen Unsicherheit behaftet, da sie nicht objektiv erhoben werden können.

Der erste Geschlechtsverkehr geschieht oft während der Pubertät. Eine Studie unter fünfzehnjährigen Jugendlichen aus 24 Ländern ergab, dass zwischen 14,1 % (Kroatien) und 37,6 % (England) der Befragten Koitus praktiziert hatten.[3] Im Alter nimmt mit sinkendem Geschlechtstrieb auch die Koitushäufigkeit ab. Zwischen Männern und Frauen lässt sich ein Unterschied des Koituswunsches mit dem Alter feststellen: Der männliche Sexualtrieb ist im Jahrzehnt nach der Pubertät am höchsten, der weibliche oft im dritten und vierten Lebensjahrzehnt. Neuere Studien legen jedoch nahe, dass regelmäßiger und befriedigender Vollzug des Geschlechtsverkehrs bis ins hohe Alter möglich ist und ältere Studien zur Koitusfrequenz im hohen Alter hinterfragt werden müssen.

Die Dauer des Geschlechtsverkehrs kann von wenigen Sekunden (häufig bei unerfahrenen Paaren durch frühe Ejakulation) bis zu vielen Stunden reichen. Zwischen Penetration und Ejakulation vergehen durchschnittlich fünf bis sechs Minuten. Die (erste) Ejakulation muss aber nicht zwingend den Endpunkt des Geschlechtsverkehrs bedeuten.

In einer Studie der Universität Koblenz-Landau wurde im Jahr 2000 bekannt, dass 82 Prozent aller Katholiken und 81 aller Protestanten den Geschlechtsverkehr als wichtig ansehen.[4]

  Störungen und Probleme

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Störungen der männlichen und weiblichen Libido haben vor allem psychische Ursachen.[5] Grund, den Geschlechtsverkehr auszuüben, ist neben Lust und Freude oft auch ein Kinderwunsch; in diesem Falle wird manchmal ein eventuell fehlendes Verlangen – speziell zur Zeit des Eisprungs der Frau – bewusst überwunden.

Die Koituspartner empfinden dann den Geschlechtsakt zuweilen eher als Last denn als Lust. Liegt bei Kinderwunsch eine Unfruchtbarkeit vor, kann das Sexualverhalten durch die damit verbundenen Behandlungsmaßnahmen oder daraus resultierenden psychischen Probleme störend beeinflusst werden.[1]

Organische Fehlbildungen (Abweichung des Penis von der geraden Linie) können den Geschlechtsakt unmöglich machen bzw. nur mit bestimmten Partnerinnen zulassen, sind aber teilweise durch einen operativen Eingriff korrigierbar.

  Terminologie

  Fachsprachliche Begriffe

Der Geschlechtsverkehr im engeren Sinne wird fachsprachlich auch als Beischlaf, Beiwohnung, Koitus (Coitus), Kohabitation und Begattung bezeichnet.

In manchen Bereichen wird der, früher vor allem in der Medizin verwendete, lateinische Begriff coitus verwendet oder aus Angaben übernommen, besonders mit näher definierenden Zusätzen:

  • coitus per vaginam ‚Vaginalverkehr‘; coitus per anum oder coitus per rectum ‚Analverkehr‘; coitus per os ‚Oralverkehr‘
  • coitus inter femora oder coitus in femoribusSchenkelverkehr‘; coitus a tergoA Tergo
  • coitus anticipatus ‚Beischlaf vor der Ehe‘; coitus illicitus ‚unerlaubter Verkehr‘ allgemein, auch für Blutschande; coitus damnatus ‚verdammter Beischlaf‘, oft für Blutschande; coitus contra naturam ‚widernatürlicher Verkehr‘ in fast derselben Bandbreite wie die alte Sodomie

Sexuelle Handlungen ohne ein Eindringen des Penis werden unter dem Begriff Petting geführt.

  Juristische Terminologie

Juristisch unterscheidet man zwischen:

  • „Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
  • „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
    • In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. (2005)[6]
    • In Österreich fällt nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs seit 1990 „jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration“ darunter, damit auch anale Penetration mit Fingern („digitale Analpenetration“) und Gegenständen[7]. „Kann doch bei den notorischen Praktiken […] nicht gesagt werden dass der After grundsätzlich nicht zur Geschlechtssphäre zählt und mithin ein sich als Eingriff in den Intimbereich mit objektiv signifikantem (wenn auch pervertiertem) Sexualbezug darstellendes […] Verhalten bei sexueller Motivation […] eine »äußerlich nicht geschlechtsbezogene Handlung« darstellt.“[8] Verschiedene Rechtsexperten sind anderer Meinung.[9] Das Aneinanderreiben der Penisse (→Frotteur), auch mit intensiver Kopulationsbewegung, fällt nicht darunter, ebenso das Reiben des (erigierten) Gliedes an den Oberschenkeln und Samenerguss auf Gesicht oder Brust.[7] Wahrscheinlich aber Cunnilingus, wo oft die Zunge penetriert.
    • In Liechtenstein fällt Penetration des Anus mit Finger und Gegenständen und orale Stimulation der weiblichen Geschlechtsteile darunter.[10]

Zusätzlich gibt und gab es:

  • „sexuelle Handlungen“ beziehungsweise „geschlechtliche Handlungen“ sind dagegen alles, auch abseits des Geschlechtsverkehrs, wie beispielsweise Petting, mutuelle Masturbation. Handlungen ohne Körperkontakt sind beim Verleiten zu „geschlechtlichen Handlungen an sich selbst“, um andere zu erregen, pönalisiert. (z.B. § 205 öStGB).
  • Unzucht ist ein heute veralteter Begriff für moralisch verurteilte sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe. Er wurde bis in die frühen 1970er Jahre verwendet und hat sich noch vereinzelt in alten Vorschriften oder Verträgen gehalten. So wurde zwischen „Beischlaf mit Unmündigen“ (schwerer sexueller Missbrauch, § 206 öStGB) und „Unzucht mit Unmündigen“ (sexueller Missbrauch, § 207 öStGB) unterschieden. Die „widernatürliche Unzucht, […] zwischen Personen männlichen Geschlechts“ des deutschen § 175 von 1871 umfasste nur beischlafähnliche Handlungen und manchmal setzte man sich damit auseinander ob an dem Penis nur geleckt, oder ob er in den Mund genommen wurde. Durch die Umformulierung auf „Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt“ von 1935 waren alle sexuellen Handlungen erfasst. Ebenso bei der „gleichgeschlechtlichen Unzucht“ des öStGB von 1971/1975. „Gewerbsmäßige Unzucht“ ist Prostitution und verwandtes.

Im Strafrecht ist auch der Versuch strafbar. Es muss daher beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen nicht zum Eindringen oder gar zu einem Samenerguss gekommen sein. Wichtig ist der auf das Eindringen gerichtete Vorsatz. Andererseits muss es sich um mehr als eine bloß flüchtige, sexual sinnbezogene Berührung handeln. Das Alter bis zu dem sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr verboten sind, wird Schutzalter genannt.

„Beiwohnung“
  • Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist von der Beiwohnung die Rede. Im Rahmen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft wird nach § 1600d Absatz 2 Satz 1 BGB vermutet, dass derjenige Vater eines Kindes sei, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt habe. Dazu ist es nach herkömmlicher Definition ausreichend, dass es zu einer Berührung der Geschlechtsorgane in einer Weise gekommen ist, die nach den Erfahrungen der Wissenschaft eine Zeugung möglich macht. Der Begriff ist daher in diesem Fall ebenfalls nicht identisch mit Geschlechtsverkehr.
  • In Österreich findet sich der Begriff aus historischen Gründen ebenfalls noch bei der Feststellung der Vaterschaft in § 163 ABGB, wo er durch Hinweis auf medizinisch unterstützte Fortpflanzung ergänzt wird, sowie beim Schadenersatz für strafbare Handlungen gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung in § 1328 ABGB.

  Deutsche Sprache und Umgangssprache

Hochsprachlich werden häufig Begriffe wie „sich vereinigen“ oder „vereinen“, umschreibend „geschlechtlichen Verkehr haben“ verwendet. Seltener wird im übertragenen Sinne auch von „sich lieben“ gesprochen.

In der Umgangssprache wird unter anderem der heute als vulgär geltende Ausdruck „ficken“ verwendet. Der Begriff „vögeln“ stammt vom mittelhochdeutschen Wort vogelen ab, was „Vögel fangen“ beziehungsweise „Begatten von Vögeln“ bedeutet.[11] Seit Ende der 1990er Jahre erlebt der aus dem Kölner Dialekt stammende Begriff „poppen“ einen Aufschwung. Er hat vielfach den seit den 1960er Jahren gebräuchlichen Begriff „bumsen“ abgelöst, der wiederum an die Stelle des „rumsen“ der 1930er Jahre getreten war. Die letztgenannten Begriffe werden nicht als so abwertend wie „ficken“ angesehen.

Bei Begriffen mit Umschreibung haben sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die als nicht anstößig geltenden umgangssprachlichen Phrasen „miteinander ins Bett gehen“, „miteinander schlafen“ eingebürgert. Weniger gebräuchlich ist der aus dem Englischen („to make love“) beziehungsweise Französischen („faire l’amour“) übersetzte Ausdruck „Liebe machen“. Im Englischen ist „to make love“ die am häufigsten verwendete nicht anstößige umgangssprachliche Phrase, um den Geschlechtsakt zu umschreiben.

  Siehe auch

 Portal:Liebe, Sexualität und Partnerschaft – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Liebe, Sexualität und Partnerschaft

  Literatur

  • Wilhelm Reich: Triebbegriffe von Forel bis Jung, Der Koitus und die Geschlechter. Zeitschrift für Sexualwissenschaft, 1921.
  • K. Herold: Trotz Kinderwunsch seltener Verkehr. Sexualmedizin 19, 1990, S. 680–684
  • Desmond Morris: Der nackte Affe. 1968, Kapitel 2
  • Eric Berne: Spielarten und Spielregeln der Liebe. 22. Auflage. Reinbek (Rowohlt), 2005
  • Hans Giese (Hrsg.): Die Sexualität des Menschen. Handbuch der medizinischen Sexualforschung. 2 Bände, 2. Auflage, Enke, Stuttgart 1968–1971

  Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Geschlechtsverkehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Geschlechtsverkehr – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

  Einzelnachweise

  1. a b Hans Giese (Hrsg.): Die Sexualität des Menschen. Handbuch der medizinischen Sexualforschung. 2 Bände, 2. Auflage, Enke, Stuttgart 1968–1971
  2. Durex-Studie
  3. Godeau et al: Contraceptive Use by 15-Year-Old Students at Their Last Sexual Intercourse: Results From 24 Countries. Januar 2008, Zugriff am 5. Februar 2008
  4. Konfessionslose haben mehr Lust auf Sex, gefunden am 10. November 2008
  5. Max Marcuse (Hrsg.): Handwörterbuch der Sexualwissenschaft. Enzyklopädie der natur- und kulturwissenschaftlichen Sexualkunde des Menschen. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN/EAN 3110170388 (um eine Einleitung von Robert Jütte ergänzter Nachdruck der 1926 im A. Marcus & E. Webers Verlag, Bonn, erschienenen zweiten Auflage)
  6. Hubert Hinterhofer: Strafrecht, Besonderer Teil II, 4. Ausgabe, Facultas Verlag, 2005, ISBN 3851148819, S. 86 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
  7. a b OGH - RS0094905 für 14Os127/89, 13Os10/90 …, 18. Oktober 1989, Rechtsinformationssystem des Bundes
  8. OGH: RS0095213 für 12Os55/91, 13Os84/92 …, Rechtsinformationssystem des Bundes
  9. Christian Bertel, Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil II, 9. Ausgabe, Band 2, Springer, 2010, ISBN 9783211993989, S. 60, Erläuterungen zu § 201 (Vergewaltigung) über "Dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen" (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
  10. Fürstliche Oberste Gerichtshof, Urteil 01 KG.2008.22 vom 6. Mai 2011
  11. Duden: vögeln
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