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Arzt (n.m.)
Allgemeinarzt, Allgemeinärztin, Arzt/Ärztin, Ärztin, Doktor, Doktorin, Geburtshelfer, Heilkundiger, Heilkünstler, Humanmediziner, Humanmedizinerin, Kurpfuscher, Medikus, Mediziner, Medizinerin, Medizinmann, Quacksalber, Allgemeinmediziner (Heilkunde, Medizin), Allgemeinmedizinerin (Heilkunde, Medizin), Arzt für Allgemeinmedizin (Heilkunde, Medizin), Ärztin für Allgemeinmedizin (Heilkunde, Medizin), Hausarzt (Heilkunde, Medizin), Hausärztin (Heilkunde, Medizin), Landarzt (Heilkunde, Medizin), Landärztin (Heilkunde, Medizin), prakt. Arzt (Heilkunde, Medizin, Abkürzung), prakt. Ärztin (Heilkunde, Medizin, Buchstabenwort), praktische Ärztin (Heilkunde, Medizin), praktischer Arzt (Heilkunde, Medizin)
Hausarzt (n.m.)
Allgemeinarzt, Allgemeinmediziner, Doktor, Hausärztin, praktischer Arzt
Hausarzt (n.m.) (Heilkunde;Medizin)
Allgemeinarzt, Allgemeinärztin, Arzt, Mediziner, Allgemeinmediziner (Heilkunde, Medizin), Allgemeinmedizinerin (Heilkunde, Medizin), Arzt für Allgemeinmedizin (Heilkunde, Medizin), Ärztin für Allgemeinmedizin (Heilkunde, Medizin), Hausärztin (Heilkunde, Medizin), Landarzt (Heilkunde, Medizin), Landärztin (Heilkunde, Medizin), prakt. Arzt (Heilkunde, Medizin, Abkürzung), prakt. Ärztin (Heilkunde, Medizin, Buchstabenwort), praktische Ärztin (Heilkunde, Medizin), praktischer Arzt (Heilkunde, Medizin)
Haus (n. neu.)
Anwesen, Baracke, Bau, Baulichkeit, Bauwerk, Betrieb, Blockhaus, Bude, Domizil, Dynastie, Eigenheim, Familie, Firma, Gebäude, Geschäft, Geschlecht, Häuschen, Haushalt, Häuslichkeit, Heim, Heimat, Herrscherhaus, Hütte, Kasten, Landhaus, Objekt, Saal, Schuppen, Sippe, Stamm, Unterkommen, Unterkunft, Verwandten, Villa, Wohnhaus, Wohnsitz, Wohnung, Zuhause, Daheim (autrichien, Schweiz)
Haus (n. neu.) (Taube)
Haus (n. neu.)
Haus-... (adj.)
Voir aussi
Haus (n. neu.)
Haus-... (adj.)
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⇨ Arzt für Allgemeinmedizin • Arzt für Gemütskrankheiten • Arzt-Patient-Beziehung • Arzt/Ärztin • HNO-Arzt • abtreibende Arzt • als Arzt arbeiten • als Arzt tätig sein • im Krankenhaus wohnender Arzt • prakt. Arzt • praktischer Arzt
⇨ (Treppen-)Haus • Ausverkauftes haus • Garten hinter dem Haus • Haus an Haus • Haus an Haus liegen • Haus auf Rädern • Haus halten • Haus und Hof • Haus- und Nutzgarten • Haustier, Haus-... • Hohes Haus • Ist die Katze aus dem Haus • Restaurant für Außer-Haus-Verkauf • Verkauf von Haus zu Haus • Weiße Haus • Weißes Haus • ausverkauftes Haus • außer Haus • außer Haus wohnend • baufälliges Haus • besetztes Haus • das Haus verlassen • ein Haus • ein Haus besetzen • eingeschossiges Haus • frei stehendes Haus • gelehrtes Haus • herrschaftliches Haus • ins Haus fallen • ins Haus liefern • ins Haus schneien • ins Haus stehen • mit einem neuen Haus versorgen • offenes Haus • transportables Haus • unten im Haus • von Haus aus • von Haus zu Haus
⇨ Adolf Keller (Arzt) • Adolf Winkelmann (Arzt) • Albert Fuchs (Arzt) • Alexander Friedmann (Arzt) • Alfred Zimmer (Arzt) • Andreas Köhler (Arzt) • André Patry (Arzt) • Apsyrtos (Arzt) • Arthur Arzt • Arzt (Begriffsklärung) • Arzt im Praktikum • Arzt und Dämon • Bernhard Langer (Arzt) • Carl Kaufmann (Arzt) • Carl Schirren (Arzt) • Der Arzt von Drüben • Dr. Stefan Frank – Der Arzt, dem die Frauen vertrauen • Eduard Arzt • Ernst Ebeling (Arzt) • Ernst Fuchs (Arzt) • Ernst von Haselberg (Arzt) • François Blondel (Arzt) • Friedrich Bartels (Arzt) • Friedrich Hofmann (Arzt) • Friedrich Lange (Arzt) • Friedrich Schauta (Arzt) • Friedrich Specht (Arzt) • Fritz Fischer (Arzt) • Fritz Hartmann (Arzt) • Fritz Klein (KZ-Arzt) • Fritz Lang (Arzt) • Georg Honigmann (Arzt) • Georg Letham. Arzt und Mörder • Georg Maurer (Arzt) • Hans Eisele (KZ-Arzt) • Hans Wunderer (Arzt) • Hans von Gersdorff (Arzt) • Hans-Dieter Schmidt (Arzt) • Heinrich Schmidt (KZ-Arzt) • Heinrich Schütz (KZ-Arzt) • Hermann Arnold (Arzt) • Hermann Haller (Arzt) • Hermann Hartmann (Arzt) • Hermann Maas (Arzt) • Hermann Simon (Arzt) • Horst Fischer (KZ-Arzt) • Hygienebeauftragter Arzt • Jacques d’Amboise (Arzt) • James Braid (Arzt) • Johann Agricola (Arzt) • Johann Georg Zimmermann (Arzt) • Johannes Scultetus (Arzt) • John Marshall (Arzt) • John Rutherford (Arzt) • John Snow (Arzt) • Jonathan Kaplan (Arzt) • Josef Koch (Arzt) • Josef Zander (Arzt) • KZ-Arzt • Karl Brandt (Arzt) • Karl Brunner (SS-Arzt) • Karl Hoffmann (Arzt) • Kleomenes (Arzt) • Kurt Schröder (Arzt) • Leopold Arzt • Louis Mayer (Arzt) • Ludwig Mayer (Arzt) • Ludwig Seeger (Arzt) • Ludwig Seitz (Arzt) • Ludwig Traube (Arzt) • Marinos (Arzt) • Marshall Hall (Arzt) • Martin Runge (Arzt) • Max Buchner (Arzt) • Max Meyer (Arzt) • Michael Fitzgerald (Arzt) • Muvaffak (Arzt) • Patient-Arzt-Beziehung • Paul Demiéville (Arzt) • Paul Schreiber (Arzt) • Peter Oehme (Arzt) • Peter Parker (Arzt) • Praktischer Arzt • Richard Koch (Arzt) • Robert Knox (Arzt) • Robert Remak (Arzt) • Rudolf Fisch (Arzt) • Rudolf Hess (Arzt) • Rudolf Stahl (Arzt) • Sabine Arzt-Januschke • Salomon Herxheimer (Arzt) • Stephanos (Arzt) • Theodor Weber (Arzt) • Thomas Gibson (Arzt) • Verdienter Arzt des Volkes • Volker Arzt • Walter Müller (Arzt) • Walter Schmidt (SS-Arzt) • Werner Ludwig (Arzt) • Werner Schmidt (Arzt) • Wilhelm Henkel (KZ-Arzt) • Wilhelm Hillebrand (Arzt) • Wilhelm Ludwig (Arzt) • Wilhelm Meyer (Arzt) • William Black (Arzt) • William Davidson (Arzt, Chemiker) • William Houstoun (Arzt) • Winfried Müller (Arzt) • Wolfgang Stock (Arzt)
Arzt (n.)
Arzt (n.)
Medizinerin[Hyper.]
Arzt-Patient-Beziehung[membre]
behandeln, doktern, herumdoktern, laborieren - doctoral (fr)[Dérivé]
Arzt (n.)
Descripteurs EUROVOC (fr)[Thème]
Haus (n.)
Haus[ClasseHyper.]
Logis, Unterkommen, Unterkunft[Hyper.]
loger (fr) - bevölkern, hausen, wohnen - domiciliaire (fr)[Dérivé]
Haus (n.) [Taube]
ustensile destiné aux oiseaux (fr)[ClasseParExt.]
ornement d'intérieur (fr)[ClasseParExt.]
Haus; Käfig[ClasseHyper.]
Bezirk, Einfriedung, Umzäunung[Hyper.]
einsperren[Dérivé]
Haus (n.)
Nachkommenschaft[Classe]
famille (fr)[Classe]
(Adel), (Adelige; Edelmann; Adliger; Edelfrau; Kavalier; Fürst; Fürstin; Lord; Adelig)[termes liés]
Geschlecht, Haus, Verwandten[Hyper.]
Haus (n.)
Heimat, Sippe, Ursprung, Wiege[Hyper.]
Haus (n.)
Bau, Bauwerk, Gebäude[Hyper.]
Haus (n.)
Haus. (adj.)
familial (fr)[Classe]
domestically (en) - domesticité (fr)[Dérivé]
non domestique (fr)[Ant.]
Haus. (adj.)
Außen., Außen-...[Ant.]
Haus. (adj.)
tame, tamed (en)[Similaire]
Haus. (n.)
animal de compagnie (fr)[ClasseHyper.]
Wikipedia
Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung).
Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (→ Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.
Inhaltsverzeichnis |
Die Bezeichnung Arzt (mittelhochdeutsch arzât, neuniederländisch arts) zog während des Mittelalters aus der lateinischen Gelehrtensprache ins Deutsche ein, und zwar über die latinisierte Variante archiater des griechischen ἀρχίατρος (archiatros; klassische Aussprache [arkʰíatros]) ‚Oberarzt, Leibarzt‘, einer Zusammensetzung aus ἀρχή (arche; kl. Ausspr. [arkʰɛ́ː]) ‚Herrschaft, Kommando‘ und ἰατρός (iatros; kl. Ausspr. [iatrós]) ‚Arzt‘. In vielen fachsprachlichen Komposita tritt das ursprüngliche griechische Wort ἰατρός bzw. die latinisierte Form -iater als Wortbestandteil auf: iatrogen ‚durch ärztliches Handeln verursacht‘; Psychiater ‚Seelenarzt‘ usw. Über deutsche Vermittlung gelang das Wort in andere Sprachen, so lettisch ārsts, estnisch arst.
Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im dänischen læge, im schwedischen läkare, im englischen leech (‚Blutegel‘) oder im deutschen Familiennamen Lachmann erhalten und hat sich in andere Sprachen verbreitet, z. B. finnisch lääkäri, gälisch dochtúir leighis.[1]. Im polnischen lekarz und tschechischen lékař ist die germanische Wurzel mit einem slawischen Suffix (-arz, -ař) verbunden.
Die lateinische Bezeichnung medicus ‚Arzt, Wundarzt‘ oder eine davon abgeleitete Form findet sich vor allem in den romanischen Sprachen, etwa italienisch medico, spanisch/portugiesisch médico, rumänisch medic, französisch médecin, aber unter romanischem Einfluss auch in anderen Sprachen: baskisch mediku, englisch medic.
In vielen Sprachen wird der Arzt umgangssprachlich nach seinem zumeist geführten akademischen Grad Doktor genannt.
Die Funktion des Arztes ist eine der ältesten der Menschheit. Medizingeschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der Heilkundigen[2], die schon bei den Priestern des Altertums zu finden waren.
Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und unter anderem dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Ausnahmsweise werden spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer von der Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätte (z.B. Klinik oder Praxis) arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Einzelheiten dazu sind in der Weiterbildungsordnung geregelt[3]. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, gegebenenfalls auch mit mehreren Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis) oder Praxisgemeinschaft (s.a. Vertragsarztrechtsänderungsgesetz). Honorarärzte arbeiten auf Honorarbasis für verschiedene niedergelassene Ärzte oder Kliniken.
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 31. Dezember 2008) 421.686 Ärzte gemeldet, davon sind 101.989 ohne ärztliche Tätigkeit. Zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt der Arzt eine Zulassung (Arzt in eigener Praxis) oder Ermächtigung (als Arzt in einem Krankenhaus oder ähnl. Institution) und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 135.388 Ärzte (Stand 31. Dezember 2008): 58.095 Hausärzte und 77.293 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt. Anfang 2008 arbeiteten 21.784 ausländische Ärzte in Deutschland[4][5].
Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt. Diese ist nicht strafbar, wenn die Einwilligung der behandelten Person nach einer Aufklärung vorliegt[6] und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens vorgenommen wird (§§ 223 ff StGB). Ausnahmen bestehen, wenn der Patient aufgrund seines Zustandes (z.B. Bewusstlosigkeit) nicht in der Lage ist, seine Entscheidung mitzuteilen, und durch die Unterlassung des Eingriffs die Gefahr von negativen gesundheitlichen Folgen oder sogar dem Tod des Patienten besteht. Zudem können eingeschränkt- oder nichteinwilligungsfähige Personen, wie z.B. Kinder oder in bestimmten Fällen seelisch Erkrankte, auch gegen ihren Willen behandelt werden. Hierfür existieren strenge rechtliche Regelungen und Verfahrenswege, bei welchen neben dem Arzt auch andere Institutionen, z.B. Amtsgericht oder gesetzlicher Betreuer, an der Entscheidung mitwirken.
Die Verordnung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln und die meisten invasiven Maßnahmen sind in Deutschland ausnahmslos dem approbierten Arzt vorbehalten. Hierbei ist er persönlich zur Einhaltung des anerkannten wissenschaftlichen Standes und ethischer Vorgaben verpflichtet. Weiter unterliegen Ärzte speziellen Regelungen, wie dem Berufs- und Standesrecht, welches auch an die Genfer Konvention anknüpft. Insbesondere ist auch im Strafrecht die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB festgehalten.
In Deutschland sind aus historischen Gründen eine Reihe unterschiedlicher medizinischer akademischer Grade anzutreffen. Diese weisen im Gegensatz zum Facharzttitel nicht auf eine besondere Fachkompetenz hin, sondern dienen vorrangig als Beleg einer wissenschaftlichen Leistung in einem medizinischen Bereich. Überwiegend wird man die folgenden akademischen Grade antreffen:
Laut einer Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen haben deutsche Ärzte trotz längerer Arbeitszeiten je Patient die kürzeste Sprechzeit in Europa. Sie liegt 30 % niedriger als der europäische Durchschnitt.[8]
Die Einkommen von Ärzten in Deutschland variieren stark, da das Spektrum medizinischer Tätigkeiten sehr breit gefächert ist. Des Weiteren finden sich unter Ärzten erhebliche Unterschiede bei der Arbeitszeit, insbesondere zwischen klinisch Tätigen (bspw. 30 Std.-Schichten sowie eine hohe Anzahl an Überstunden) und Niedergelassenen (hoher Anteil „nicht-medizinischer”-Tätigkeit aufgrund der Selbstständigkeit).
Nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes wird das Durchschnittseinkommen der niedergelassenen Ärzte 2010 auf 164.000 Euro steigen.[9]
Um einem Mangel an Landärzten entgegenzuwirken, will die Bundesregierung in einem neuen 'Versorgungsgesetz' das Einkommen von Landärzten erhöhen.[10]
Neben den strengen rechtlichen Vorgaben zur Ausübung seines Berufs ist der Arzt auch bei der Außendarstellung bzw. Werbung zu seinen Leistungen und seiner Praxis mit umfangreichen Verordnungen und Gesetzen konfrontiert. Im Unterschied zu anderen Branchen ist Ärzten anpreisende oder vergleichende Werbung absolut verboten. Seit dem 105. Deutschen Ärztetag sind sachliche, berufsbezogene Informationen über ihre Tätigkeit gestattet. Hauptkriterium ist dabei das schützenswerte Interesse des mündigen Patienten.[11]
vgl. hierzu Praxismarketing
In Österreich ist man mit der Sponsion zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.) Mittlerweile handelt sich entgegen der Bezeichnung nicht um einen Doktorgrad, sondern um einen Diplomgrad ähnlich dem Magister oder Diplomingenieur. Vor dem Wintersemester 2002/03 war das Medizinstudium in Österreich ein Doktoratsstudium, welches auch Übergangsregelungen kannte. [12] Der eigentliche Doktorgrad der Medizin (Doctor scientae medicinae /Dr. scient. med.) kann im Anschluss an das Diplomstudium in einem dreijährigen Doktoratsstudium erworben werden. Selbständig als Arzt tätig werden darf man nur, wenn für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Danach ist eine weiter abschließende Prüfung abzulegen. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die (meist sechsjährige) Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen, nach der wiederum eine Prüfung abzulegen ist. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise. Es hat sich in Österreich eingebürgert, die Ausbildung zum Allgemeinmediziner zuvor abzuleisten. Viele Krankenhäuser nehmen nur Assistenzärzte mit abgeschlossener Turnusausbildung in Dienst, da diese einen Nacht - oder Wochenenddienst alleine ableisten dürfen.[13]
Ärzte aus anderen EU-Staaten können um Anerkennung als „approbierte Ärzte” ansuchen.
Am 14. Dezember 2010 hat die EU-Kommission in ihrem Amtsblatt C377/10 eine Änderungsmitteilung für die EU-Richtlinie 2005/36, Anhang 5.1.1. veröffentlicht, wonach ab sofort sämtliche Absolventen des österreichischen Medizinstudiums bereits mit der Promotion ihr Grunddiplom abgeschlossen haben und somit innerhalb des gesamten EU- und EWR-Raumes sowie der Schweiz und Liechtenstein eine selbständige Tätigkeit bzw. Ausbildung zum Facharzt unter denselben Voraussetzungen wie einheimische Mediziner aufnehmen dürfen. Bislang hatten Mediziner aus Österreich erst mit dem Abschließen der Ausbildung zum Allgemeinmediziner bzw. Facharzt ein Anrecht auf automatische Anrechnung ihres Diploms in den übrigen Mitgliedsstaaten.[14]
In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.
Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen drei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich.
Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren.
Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Pflegepersonals (Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Physiotherapeuten etc.) liegen.
Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zum Pflegepersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. dipl. Pflegefachfrau/-mann HF mit FA Intensivpflege ).
Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und damit ohne gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.
Während die körperliche Gesundheit von männlichen Ärzten mit derjenigen der allgemeinen männlichen Bevölkerung vergleichbar zu sein scheint, scheint die körperliche Gesundheit von Ärztinnen besser zu sein als die der allgemeinen weiblichen Bevölkerung.[15]
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit fällt auf, dass Depressionen und Suchterkrankungen bei Ärzten häufiger vorkommen als in der restlichen Bevölkerung. Ein weiteres bei Medizinern häufig auftretendes Krankheitsbild ist das Burnout-Syndrom, das bereits bei Medizinstudenten in einer erhöhten Rate nachgewiesen werden kann.[16][17] Mehrere Studien zeigten eine gegenüber der allgemeinen Bevölkerung erhöhte Suizidrate unter Ärzten. Das gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte relative Risiko, einen Suizid zu begehen, lag für Ärzte zwischen 1,1–3,4 und für Ärztinnen zwischen 2,5–3,7. Da in den Studien meist nur eine kleine Zahl von Suiziden untersucht wurde, waren die Vertrauensbereiche des wahren Wertes der Risikoerhöhung weit. Es wird vermutet, dass eine beträchtliche Anzahl von Selbstmorden nicht erfasst werden, da diese fälschlicherweise als Vergiftungen oder Unfälle deklariert werden. Von den verschiedenen beruflichen Spezialisierungen sind insbesondere Psychiater, Anästhesisten und Allgemeinmediziner von einer erhöhten Suizidrate betroffen. Als Ursachen des erhöhten Suizidrisikos werden verschiedene Faktoren diskutiert. Ein Persönlichkeitsprofil mit zwanghaften Zügen kann infolge der beruflichen Anforderungen zu einer depressiven Störung führen. Die Schwierigkeiten, Familie und Karrierewunsch miteinander zu vereinbaren, können insbesondere bei Ärztinnen zu Erschöpfung und Depression führen. Suchterkrankungen (wie beispielsweise Alkohol-, Drogen-, und Medikamentenabhängigkeit), die bei Ärzten häufiger auftreten, gehen ihrerseits häufiger mit Depressionen und einer erhöhten Suizidrate einher. Dieses für Ärzte und Ärztinnen festgestellte Risikoprofil ist berufsunabhängig und trifft für die meisten Suizidenten zu.[18][19][20][21]
Psychische Probleme korrelieren häufig mit Zeitdruck und mangelnder Autonomie am Arbeitsplatz sowie belastenden Patient-Arzt-Beziehungen. Ärzte werden seltener krankgeschrieben und zeigen eine mangelhafte Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Häufig behandeln sich Ärzte selbst. Insbesondere die eigenständige Behandlung eigener psychischer Störungen ist jedoch häufig ineffektiv.[15][22]
Ende 2006 waren in Deutschland ca. 407.000 Ärzte gemeldet, davon sind 95.700 ohne ärztliche Tätigkeit (siehe Abb.). Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 60.600 Fachärzte. In den Kliniken sind 148.300 Ärzte beschäftigt.
Die chronologische Entwicklung kann aus der folgenden Tabelle und der Abbildung abgelesen werden.
Jahr | Ärzte gemeldet | berufstätig | stationär | ambulant | Hausärzte | amb. Fachärzte |
---|---|---|---|---|---|---|
zum 31. Dezember 1996 | 343.600 | 279.400 | 135.300 | 112.700 | ||
zum 31. Dezember 1997 | 350.800 | 282.700 | 134.600 | 115.000 | ||
zum 31. Dezember 1998 | 357.700 | 287.000 | 135.800 | 124.600 | ||
zum 31. Dezember 1999 | 363.400 | 291.200 | 137.500 | 126.000 | ||
zum 31. Dezember 2000 | 369.300 | 294.700 | 139.500 | 128.500 | ||
zum 31. Dezember 2001 | 375.200 | 297.900 | 142.300 | 130.000 | 59.700 | 56.300 |
zum 31. Dezember 2002 | 381.300 | 301.000 | 143.800 | 131.300 | 59.000 | 57.800 |
zum 31. Dezember 2003 | 388.200 | 304.100 | 145.500 | 132.400 | 59.000 | 58.600 |
zum 31. Dezember 2004 | 394.400 | 306.400 | 146.300 | 133.400 | 59.000 | 58.900 |
zum 31. Dezember 2005 | 400.600 | 307.600 | 146.500 | 134.800 | 59.100 | 59.200 |
zum 31. Dezember 2006 | 407.000 | 311.300 | 148.300 | 136.200 | 59.000 | 60.600 |
Die Heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian gelten, aufgrund ihres Arztberufs unter anderem auch als Schutzpatrone der Ärzte. Ein weiterer Schutzpatron ist der heilige Pantaleon, einer der Vierzehn Nothelfer.
Ein Hausarzt ist ein niedergelassener (freiberuflicher) oder ein in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellter Arzt, der für den Patienten meist die erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen ist oder im Rahmen des Hausarztmodells sogar sein muss. 18,5 Prozent der Ärzte in Deutschland sind kassenärztlich tätige Hausärzte[1].
Er ist im Regelfall mit dem Apotheker die erste medizinische „Anlaufstelle“, die man bei Gesundheitsproblemen oder -fragen aufsucht. Bei schwereren Krankheiten sind viele dieser Ärzte auch zu Hausbesuchen bereit.
Wichtig für Hausarzt und Patient ist ein Vertrauensverhältnis, weshalb man auch vom Familienarzt spricht. Im Idealfall kennt der Arzt von früheren Gelegenheiten im Wesentlichen die Lebens- bzw. Krankengeschichte, während er sie bei neuen Patienten erst in längerem Gespräch erheben muss (Anamnese). Durch eine gewisse Kenntnis der persönlichen Situation und das Vertrauen der Patienten können Hausärzte mitunter auch bei psychischen Problemen oder Konflikten einen besseren Zugang zum Patienten haben als mancher Spezialist.
Wenn nötig, schreibt der Hausarzt auch die Überweisung zum Facharzt, zu einer speziellen Therapie bzw. ins Krankenhaus.
Das Durchschnittseinkommen eines Hausarztes liegt nach einer Statistik der OECD in Deutschland bei 80.730 Euro, in der Schweiz bei 87.000 Euro und in den Niederlanden bei 94.300 Euro. Privateinnahmen sind dabei nicht berücksichtigt.[2]
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In Deutschland sind als Hausärzte tätig:
Die Abrechnung seiner Leistungen erfolgt bei den gesetzlich Krankenversicherten mit der Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung, ggf. unter Einzug der gesetzlichen Zuzahlung Praxisgebühr, bei Privatpatienten mit diesen direkt. 2004 setzte eine Hausarztpraxis in Deutschland im Durchschnitt 176.100 Euro um. Der Kostenanteil betrug 52,8 Prozent des Umsatzes.[2] Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gab 2010 bekannt, dass die Hausärzte im Jahr 2009 sieben Prozent mehr als im Vorjahr erhalten haben. Mit einem Honorar von durchschnittlich über 206.000 Euro (vor Abzug der Kosten) bekommen sie inzwischen mehr Honorar als Fachärzte.[3]
Seit Ende der 1990er Jahre versuchen zahlreiche Gesundheitspolitiker, die Rolle des Hausarztes im Gesundheitssystem zu stärken.[4]
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vertritt die die wissenschaftlich-fachlichen Interessen der Hausärzte in Deutschland insbesondere durch die Erarbeitung von Leitlinien, Stellungnahmen gegenüber den gesundheitspolitischen Institutionen und Forschungs- und Nachwuchsinitiativen.
Die Bedeutung der Hausärzte hat nach Angaben der Deutschen Krebshilfe angesichts der Entwicklung von Krebs zur Volkskrankheit weltweit zugenommen. Die Organisation beziffert 2011 die Zahl der zum Hautkrebs-Screening berechtigten besonders geschulten Hausärzte in Deutschland bereits auf 35.000. Hinzu kommen noch rund eigens geschulte 3.000 Dermatologen.[5]
Ein Haus ist ein Gebäude, in dem Menschen leben oder arbeiten, d. h. ein Wohngebäude oder Geschäftsgebäude.
Häuser unterscheiden sich nach ihrem Haustyp (z. B. Reihenhaus, Hochhaus, Mehrfamilienhaus) und häufig auch nach ihrem Energiestandard (z. B. Passivhaus, Niedrigenergiehaus).
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Als eigenständiger Begriff[1][2] wird Haus vor allem für Gebäude mit Wohnfunktion gebraucht: „Haus ist ein Gebäude, das Menschen zum Wohnen, Unterkunft und Beschäftigung dient.“[1] Umgangssprachlich wird das Wort synonym zu Gebäude – ohne Kontext der Nutzung – verwendet (wie in Hochhaus). Haus wird im Deutschen mit verschiedenen Begriffen zur Bezeichnung unterschiedlicher Gebäudetypen oder dem Verwendungszweck verknüpft, zum Beispiel Wohnhaus, Bauernhaus, Parkhaus, Rathaus, Kaufhaus, Krankenhaus, Waisenhaus, Elefantenhaus, Baumhaus etc.
Das Wort selbst hat eine lange Geschichte mit etlichen Bedeutungswandlungen:[1]
Althochdeutsch hûs heißt ursprünglich „das Bedeckende“. Es wurzelt in einer sehr alten, indogermanischen Grundbedeutung *kû/*[s]keu „Schutz, umhüllen“, zu finden auch etwa in sanskr. sku „bedecken“, griech. σκευη skeue „Kleidung, Rüstung“, σκυτος skytos „Haut, Leder“, oder lat. scûtum „Schild“, wie auch Scheune[3]. Das deutsche Schluss-«s» wird als „Rest eines Mittel oder Werkzeuge andeutenden Suffixes“[1] gedeutet, und hûs steht daher dem althochdeutschen hût nahe, das sich zu den Worten Hütte, (Ob-)Hut/hüten, und Haut ausdifferenziert, und wohl auch dem Hut m. zugrunde liegt.[4] Erhalten ist diese Bedeutung auch im Gehäuse.
Das Wort bezeichnet in der Folge neben „Gebäude“ zunehmend auch „Wohnstätte“ (vgl. hausen „wohnen“), „Wohnung“ im Sinne Gemach, oder die „Haushaltung“ und das „Gut des Hauses“ (den Hausrat), sowie den Hausstaat, also die „Ehe“[5] und die „Familie“.[6]
Der Begriff erweitert sich folglich auf:
Mittelhochdeutsch steht verbreitet ausschließlich hûs im sächlichen Geschlecht, plur. hûs und hiuser[6], neuhochdeutsch diphthongiert das lange «û» im Bairischen zu haus, hauß, von wo es Eingang in die Hochsprache findet, während niederländisch huys, huis bildet, englisch house, die skandinavischen Sprachen behalten hus. Im Hochdeutschen ist es auch apokopiert (Verlust der mittelhochdeutschen Substantivendung «-e»), in „zu hause“, „im Hause“ hat sich aber ein Rest erhalten.
Das Wort Haus, ursprünglich „Schutz“ (wie Gehäuse), dann „Wohnstatt“ (in hausen), heute „Wohngebäude“ ist schon in den Frühzeiten des Schrifttums auch als Rechtsbegriff üblich.
Das Hausrecht[15] ist ein weltweit übliches Konzept, dass die rechtliche Hoheitsgewalt (die Hausgewalt) über sein Eigentum und Besitz dem Hausherren zusteht, in Unterscheidung zum Kommunalrecht. Das Hausrecht umfasst die Hausgerichtsbarkeit und die Schirmgewalt (das Recht zur Verteidigung). Es ist schon im römischen Recht verankert und findet in der deutschsprachigen Rechtsauffassung auch im germanischen Recht Stütze.
Haus und Hof[16] heißt schon ab den 12. Jh., spätestens ab dem 15. Jh. auch im rechtlichen Sinne „Wohnhaus und Länderbesitz“[1], ist also kein Hendiadyoin (Beschreibung mit gleichem), sondern alliterierende Floskel. So findet sich 1227:
„sal sweren, dat he sines huses noch houes nicht ne wete “
– [Er] soll schwören, dass er nicht sein Haus noch Hof betritt[17]
Etwa Ende des 14. Jh. heißt es:
„im an eigen und an hofen … mit … eigen, do meint er acker und huz; daz heissen wir legende eigen; domete daz er spricht hofen, do meint er steende eigen, alzo husere “
– „Ihm an Eigen und an Höfen“ – mit „Eigen“ meint er „Acker und Haus“, das nennen wir liegendes Gut, sagt er „Höfe“, meint er stehendes Gut, also „Häuser“[18]
„Haus“ und „Hof“ tauschen in der Sprachgeschichte ihre Bedeutung in Bezug auf die Liegenschaft aus: Hier steht huz noch für Grundstück, den früheren Begriff Hof, „Acker und Hof“ für Grund und Boden, (Bau-)Grundstück und Flurstück, und hofen, husere für das heutige Haus als Bebauung. Während ursprünglich „Hof“ die Wohnstätte als Konzept bezeichnet, Haus nur die konkreten baulichen Maßnahmen, ist heute Haus das Abstraktum („zuhause“), und Hof nur untergeordneter baulicher Raum (Innenhof, Vorhof).[8][19]
Weitere stehende Wendungen sind:
Zugrunde liegt dem Begriff in den namenkundlichen Aspekten immer die Bedeutung „festes Gebäude“, in Abgrenzung zu provisorischen und „windigen“ Bauten. So steht im § 297 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches 1812:
„Eben so gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgeführt werden, daß sie stets darauf bleiben sollen, als: Häuser und andere Gebäude …“
Insbesondere äußert sich das in der mittelalterlichen Rechtswendung Haus und Rauch[13] für das heizbare Gebäude, so erhalten in zweierlei Sinne:
Orte mit der Namensendung -haus/e/n[22] sind typisch für Siedlungsgründungen im Zuge der fränkischen Landnahme, die im späten 5. bis 7. Jahrhundert stattfand, und den anschließenden Erweiterungen des Frankenreiches auf Bayern, und später Österreich und Sachsen bis zum 9. Jahrhundert, wo sie aber deutlich seltener sind. Namen dieser Art finden sich aber auch in wesentlich späteren Sprachschichten.
Der Name ist im gesamten deutschen Sprachgebiet verbreitet und findet sich auch im Niederländischen und Norwegischen.
Namensvarianten:
Entsprechungen
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