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Significations et usages de Hausarzt

Définition

⇨ voir la définition de Wikipedia

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Synonymes

Arzt (n.m.)

Allgemeinarzt, Allgemeinärztin, Arzt/Ärztin, Ärztin, Doktor, Doktorin, Geburtshelfer, Heilkundiger, Heilkünstler, Humanmediziner, Humanmedizinerin, Kurpfuscher, Medikus, Mediziner, Medizinerin, Medizinmann, Quacksalber, Allgemeinmediziner  (Heilkunde, Medizin), Allgemeinmedizinerin  (Heilkunde, Medizin), Arzt für Allgemeinmedizin  (Heilkunde, Medizin), Ärztin für Allgemeinmedizin  (Heilkunde, Medizin), Hausarzt  (Heilkunde, Medizin), Hausärztin  (Heilkunde, Medizin), Landarzt  (Heilkunde, Medizin), Landärztin  (Heilkunde, Medizin), prakt. Arzt  (Heilkunde, Medizin, Abkürzung), prakt. Ärztin  (Heilkunde, Medizin, Buchstabenwort), praktische Ärztin  (Heilkunde, Medizin), praktischer Arzt  (Heilkunde, Medizin)

Hausarzt (n.m.) (Heilkunde;Medizin)

Allgemeinarzt, Allgemeinärztin, Arzt, Mediziner, Allgemeinmediziner  (Heilkunde, Medizin), Allgemeinmedizinerin  (Heilkunde, Medizin), Arzt für Allgemeinmedizin  (Heilkunde, Medizin), Ärztin für Allgemeinmedizin  (Heilkunde, Medizin), Hausärztin  (Heilkunde, Medizin), Landarzt  (Heilkunde, Medizin), Landärztin  (Heilkunde, Medizin), prakt. Arzt  (Heilkunde, Medizin, Abkürzung), prakt. Ärztin  (Heilkunde, Medizin, Buchstabenwort), praktische Ärztin  (Heilkunde, Medizin), praktischer Arzt  (Heilkunde, Medizin)

Voir aussi

Haus (n. neu.)

einsperren, Haushalt-, Haushalts-

Haus-... (adj.)

Außen-...

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Locutions

(Treppen-)Haus • Ausverkauftes haus • Garten hinter dem Haus • Haus an Haus • Haus an Haus liegen • Haus auf Rädern • Haus halten • Haus und Hof • Haus- und Nutzgarten • Haustier, Haus-... • Hohes Haus • Ist die Katze aus dem Haus • Restaurant für Außer-Haus-Verkauf • Verkauf von Haus zu Haus • Weiße Haus • Weißes Haus • ausverkauftes Haus • außer Haus • außer Haus wohnend • baufälliges Haus • besetztes Haus • das Haus verlassen • ein Haus • ein Haus besetzen • eingeschossiges Haus • frei stehendes Haus • gelehrtes Haus • herrschaftliches Haus • ins Haus fallen • ins Haus liefern • ins Haus schneien • ins Haus stehen • mit einem neuen Haus versorgen • offenes Haus • transportables Haus • unten im Haus • von Haus aus • von Haus zu Haus

Adolf Keller (Arzt) • Adolf Winkelmann (Arzt) • Albert Fuchs (Arzt) • Alexander Friedmann (Arzt) • Alfred Zimmer (Arzt) • Andreas Köhler (Arzt) • André Patry (Arzt) • Apsyrtos (Arzt) • Arthur Arzt • Arzt (Begriffsklärung) • Arzt im Praktikum • Arzt und Dämon • Bernhard Langer (Arzt) • Carl Kaufmann (Arzt) • Carl Schirren (Arzt) • Der Arzt von Drüben • Dr. Stefan Frank – Der Arzt, dem die Frauen vertrauen • Eduard Arzt • Ernst Ebeling (Arzt) • Ernst Fuchs (Arzt) • Ernst von Haselberg (Arzt) • François Blondel (Arzt) • Friedrich Bartels (Arzt) • Friedrich Hofmann (Arzt) • Friedrich Lange (Arzt) • Friedrich Schauta (Arzt) • Friedrich Specht (Arzt) • Fritz Fischer (Arzt) • Fritz Hartmann (Arzt) • Fritz Klein (KZ-Arzt) • Fritz Lang (Arzt) • Georg Honigmann (Arzt) • Georg Letham. Arzt und Mörder • Georg Maurer (Arzt) • Hans Eisele (KZ-Arzt) • Hans Wunderer (Arzt) • Hans von Gersdorff (Arzt) • Hans-Dieter Schmidt (Arzt) • Heinrich Schmidt (KZ-Arzt) • Heinrich Schütz (KZ-Arzt) • Hermann Arnold (Arzt) • Hermann Haller (Arzt) • Hermann Hartmann (Arzt) • Hermann Maas (Arzt) • Hermann Simon (Arzt) • Horst Fischer (KZ-Arzt) • Hygienebeauftragter Arzt • Jacques d’Amboise (Arzt) • James Braid (Arzt) • Johann Agricola (Arzt) • Johann Georg Zimmermann (Arzt) • Johannes Scultetus (Arzt) • John Marshall (Arzt) • John Rutherford (Arzt) • John Snow (Arzt) • Jonathan Kaplan (Arzt) • Josef Koch (Arzt) • Josef Zander (Arzt) • KZ-Arzt • Karl Brandt (Arzt) • Karl Brunner (SS-Arzt) • Karl Hoffmann (Arzt) • Kleomenes (Arzt) • Kurt Schröder (Arzt) • Leopold Arzt • Louis Mayer (Arzt) • Ludwig Mayer (Arzt) • Ludwig Seeger (Arzt) • Ludwig Seitz (Arzt) • Ludwig Traube (Arzt) • Marinos (Arzt) • Marshall Hall (Arzt) • Martin Runge (Arzt) • Max Buchner (Arzt) • Max Meyer (Arzt) • Michael Fitzgerald (Arzt) • Muvaffak (Arzt) • Patient-Arzt-Beziehung • Paul Demiéville (Arzt) • Paul Schreiber (Arzt) • Peter Oehme (Arzt) • Peter Parker (Arzt) • Praktischer Arzt • Richard Koch (Arzt) • Robert Knox (Arzt) • Robert Remak (Arzt) • Rudolf Fisch (Arzt) • Rudolf Hess (Arzt) • Rudolf Stahl (Arzt) • Sabine Arzt-Januschke • Salomon Herxheimer (Arzt) • Stephanos (Arzt) • Theodor Weber (Arzt) • Thomas Gibson (Arzt) • Verdienter Arzt des Volkes • Volker Arzt • Walter Müller (Arzt) • Walter Schmidt (SS-Arzt) • Werner Ludwig (Arzt) • Werner Schmidt (Arzt) • Wilhelm Henkel (KZ-Arzt) • Wilhelm Hillebrand (Arzt) • Wilhelm Ludwig (Arzt) • Wilhelm Meyer (Arzt) • William Black (Arzt) • William Davidson (Arzt, Chemiker) • William Houstoun (Arzt) • Winfried Müller (Arzt) • Wolfgang Stock (Arzt)

Dictionnaire analogique



Haus (n.) [Taube]




Haus (n.)

escalier (fr)[DomainDescrip.]

Förderkorb[Hyper.]





Haus. (adj.)


Haus. (adj.)

tame, tamed (en)[Similaire]



Wikipedia

Arzt

                   
Dieser Artikel befasst sich mit dem Arzt als Mediziner; zu anderen Bedeutungen siehe Arzt (Begriffsklärung).
  Ärzte bei der Behandlung eines Trauma-Patienten

Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung).

Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (→ Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.

Inhaltsverzeichnis

  Bezeichnungen

Die Bezeichnung Arzt (mittelhochdeutsch arzât, neuniederländisch arts) zog während des Mittelalters aus der lateinischen Gelehrtensprache ins Deutsche ein, und zwar über die latinisierte Variante archiater des griechischen ἀρχίατρος (archiatros; klassische Aussprache [arkʰíatros]) ‚Oberarzt, Leibarzt‘, einer Zusammensetzung aus ἀρχή (arche; kl. Ausspr. [arkʰɛ́ː]) ‚Herrschaft, Kommando‘ und ἰατρός (iatros; kl. Ausspr. [iatrós]) ‚Arzt‘. In vielen fachsprachlichen Komposita tritt das ursprüngliche griechische Wort ἰατρός bzw. die latinisierte Form -iater als Wortbestandteil auf: iatrogen ‚durch ärztliches Handeln verursacht‘; Psychiater ‚Seelenarzt‘ usw. Über deutsche Vermittlung gelang das Wort in andere Sprachen, so lettisch ārsts, estnisch arst.

Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im dänischen læge, im schwedischen läkare, im englischen leech (‚Blutegel‘) oder im deutschen Familiennamen Lachmann erhalten und hat sich in andere Sprachen verbreitet, z. B. finnisch lääkäri, gälisch dochtúir leighis.[1]. Im polnischen lekarz und tschechischen lékař ist die germanische Wurzel mit einem slawischen Suffix (-arz, -ař) verbunden.

Die lateinische Bezeichnung medicus ‚Arzt, Wundarzt‘ oder eine davon abgeleitete Form findet sich vor allem in den romanischen Sprachen, etwa italienisch medico, spanisch/portugiesisch médico, rumänisch medic, französisch médecin, aber unter romanischem Einfluss auch in anderen Sprachen: baskisch mediku, englisch medic.

In vielen Sprachen wird der Arzt umgangssprachlich nach seinem zumeist geführten akademischen Grad Doktor genannt.

  Geschichte

Die Funktion des Arztes ist eine der ältesten der Menschheit. Medizingeschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der Heilkundigen[2], die schon bei den Priestern des Altertums zu finden waren.

  Rechtliche Einordnung des Berufes in Deutschland

Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und unter anderem dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Ausnahmsweise werden spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe durchgeführt.

Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer von der Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätte (z.B. Klinik oder Praxis) arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Einzelheiten dazu sind in der Weiterbildungsordnung geregelt[3]. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, gegebenenfalls auch mit mehreren Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis) oder Praxisgemeinschaft (s.a. Vertragsarztrechtsänderungsgesetz). Honorarärzte arbeiten auf Honorarbasis für verschiedene niedergelassene Ärzte oder Kliniken.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 31. Dezember 2008) 421.686 Ärzte gemeldet, davon sind 101.989 ohne ärztliche Tätigkeit. Zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt der Arzt eine Zulassung (Arzt in eigener Praxis) oder Ermächtigung (als Arzt in einem Krankenhaus oder ähnl. Institution) und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 135.388 Ärzte (Stand 31. Dezember 2008): 58.095 Hausärzte und 77.293 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt. Anfang 2008 arbeiteten 21.784 ausländische Ärzte in Deutschland[4][5].

Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt. Diese ist nicht strafbar, wenn die Einwilligung der behandelten Person nach einer Aufklärung vorliegt[6] und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens vorgenommen wird (§§ 223 ff StGB). Ausnahmen bestehen, wenn der Patient aufgrund seines Zustandes (z.B. Bewusstlosigkeit) nicht in der Lage ist, seine Entscheidung mitzuteilen, und durch die Unterlassung des Eingriffs die Gefahr von negativen gesundheitlichen Folgen oder sogar dem Tod des Patienten besteht. Zudem können eingeschränkt- oder nichteinwilligungsfähige Personen, wie z.B. Kinder oder in bestimmten Fällen seelisch Erkrankte, auch gegen ihren Willen behandelt werden. Hierfür existieren strenge rechtliche Regelungen und Verfahrenswege, bei welchen neben dem Arzt auch andere Institutionen, z.B. Amtsgericht oder gesetzlicher Betreuer, an der Entscheidung mitwirken.

  Kompetenzen und Pflichten

Die Verordnung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln und die meisten invasiven Maßnahmen sind in Deutschland ausnahmslos dem approbierten Arzt vorbehalten. Hierbei ist er persönlich zur Einhaltung des anerkannten wissenschaftlichen Standes und ethischer Vorgaben verpflichtet. Weiter unterliegen Ärzte speziellen Regelungen, wie dem Berufs- und Standesrecht, welches auch an die Genfer Konvention anknüpft. Insbesondere ist auch im Strafrecht die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB festgehalten.

  Akademische Grade

In Deutschland sind aus historischen Gründen eine Reihe unterschiedlicher medizinischer akademischer Grade anzutreffen. Diese weisen im Gegensatz zum Facharzttitel nicht auf eine besondere Fachkompetenz hin, sondern dienen vorrangig als Beleg einer wissenschaftlichen Leistung in einem medizinischen Bereich. Überwiegend wird man die folgenden akademischen Grade antreffen:

  • Dr. med. - Hier wurde im Anschluss an das Staatsexamen oder das medizinische Diplom (DDR) eine medizinische Promotion abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen akademischen Berufen ist es in der Medizin aber durchaus auch üblich, bereits während des Studiums die Promotionsarbeit zu beginnen. Die Promotionsprüfung allerdings kann erst nach Studienabschluss abgelegt werden. Einzelheiten dazu regelt die Promotionsordnung der jeweiligen Universität.
  • Dipl.-Med. - Der Grad Diplom-Mediziner aus DDR-Zeiten (erworben 1971 bis 1990) ist noch häufig in den neuen Bundesländern anzutreffen. Nach Ansichten verschiedener Experten ist dieser Grad vom Arbeitsaufwand des Erwerbs her mit dem „Dr. med.” der BRD in jener Zeit zu vergleichen.[7]
  • Dr. med. habil. - Zur Habilitation in der Medizin sind ärztliche Tätigkeit und eigenständige Forschungsarbeit, sowie das Durchlaufen des Habilitationsverfahrens notwendig. Anschließend werden die akademischen Bezeichnungen Privatdozent und ggf. nach mehreren Jahren außerplanmäßiger Professor verliehen, sofern regelmäßig Lehrveranstaltungen an einer Universität angeboten werden. Für entsprechende Leistungen nicht einer Hochschule angehörender Graduierter kann die Bestellung als Honorarprofessor erfolgen.
  • Dr. sc. med. - Dieser der Habilitation ebenbürtige Grad - in der DDR von 1971 bis 1990 verliehen - wurde im Zuge der sogenannten Promotion B erworben.

  Behandlungszeit

Laut einer Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen haben deutsche Ärzte trotz längerer Arbeitszeiten je Patient die kürzeste Sprechzeit in Europa. Sie liegt 30 % niedriger als der europäische Durchschnitt.[8]

  Einkommen

Die Einkommen von Ärzten in Deutschland variieren stark, da das Spektrum medizinischer Tätigkeiten sehr breit gefächert ist. Des Weiteren finden sich unter Ärzten erhebliche Unterschiede bei der Arbeitszeit, insbesondere zwischen klinisch Tätigen (bspw. 30 Std.-Schichten sowie eine hohe Anzahl an Überstunden) und Niedergelassenen (hoher Anteil „nicht-medizinischer”-Tätigkeit aufgrund der Selbstständigkeit).

Nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes wird das Durchschnittseinkommen der niedergelassenen Ärzte 2010 auf 164.000 Euro steigen.[9]

Um einem Mangel an Landärzten entgegenzuwirken, will die Bundesregierung in einem neuen 'Versorgungsgesetz' das Einkommen von Landärzten erhöhen.[10]

  Außendarstellung und Werbung

Neben den strengen rechtlichen Vorgaben zur Ausübung seines Berufs ist der Arzt auch bei der Außendarstellung bzw. Werbung zu seinen Leistungen und seiner Praxis mit umfangreichen Verordnungen und Gesetzen konfrontiert. Im Unterschied zu anderen Branchen ist Ärzten anpreisende oder vergleichende Werbung absolut verboten. Seit dem 105. Deutschen Ärztetag sind sachliche, berufsbezogene Informationen über ihre Tätigkeit gestattet. Hauptkriterium ist dabei das schützenswerte Interesse des mündigen Patienten.[11]
vgl. hierzu Praxismarketing

  Österreich

In Österreich ist man mit der Sponsion zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.) Mittlerweile handelt sich entgegen der Bezeichnung nicht um einen Doktorgrad, sondern um einen Diplomgrad ähnlich dem Magister oder Diplomingenieur. Vor dem Wintersemester 2002/03 war das Medizinstudium in Österreich ein Doktoratsstudium, welches auch Übergangsregelungen kannte. [12] Der eigentliche Doktorgrad der Medizin (Doctor scientae medicinae /Dr. scient. med.) kann im Anschluss an das Diplomstudium in einem dreijährigen Doktoratsstudium erworben werden. Selbständig als Arzt tätig werden darf man nur, wenn für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Danach ist eine weiter abschließende Prüfung abzulegen. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die (meist sechsjährige) Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen, nach der wiederum eine Prüfung abzulegen ist. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise. Es hat sich in Österreich eingebürgert, die Ausbildung zum Allgemeinmediziner zuvor abzuleisten. Viele Krankenhäuser nehmen nur Assistenzärzte mit abgeschlossener Turnusausbildung in Dienst, da diese einen Nacht - oder Wochenenddienst alleine ableisten dürfen.[13]

Ärzte aus anderen EU-Staaten können um Anerkennung als „approbierte Ärzte” ansuchen.

Am 14. Dezember 2010 hat die EU-Kommission in ihrem Amtsblatt C377/10 eine Änderungsmitteilung für die EU-Richtlinie 2005/36, Anhang 5.1.1. veröffentlicht, wonach ab sofort sämtliche Absolventen des österreichischen Medizinstudiums bereits mit der Promotion ihr Grunddiplom abgeschlossen haben und somit innerhalb des gesamten EU- und EWR-Raumes sowie der Schweiz und Liechtenstein eine selbständige Tätigkeit bzw. Ausbildung zum Facharzt unter denselben Voraussetzungen wie einheimische Mediziner aufnehmen dürfen. Bislang hatten Mediziner aus Österreich erst mit dem Abschließen der Ausbildung zum Allgemeinmediziner bzw. Facharzt ein Anrecht auf automatische Anrechnung ihres Diploms in den übrigen Mitgliedsstaaten.[14]

  Schweiz

In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.

Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen drei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich.

Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren.

Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Pflegepersonals (Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Physiotherapeuten etc.) liegen.

Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zum Pflegepersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. dipl. Pflegefachfrau/-mann HF mit FA Intensivpflege ).

Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und damit ohne gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.

  Gesundheit und Krankheitsverhalten

Während die körperliche Gesundheit von männlichen Ärzten mit derjenigen der allgemeinen männlichen Bevölkerung vergleichbar zu sein scheint, scheint die körperliche Gesundheit von Ärztinnen besser zu sein als die der allgemeinen weiblichen Bevölkerung.[15]

Hinsichtlich der psychischen Gesundheit fällt auf, dass Depressionen und Suchterkrankungen bei Ärzten häufiger vorkommen als in der restlichen Bevölkerung. Ein weiteres bei Medizinern häufig auftretendes Krankheitsbild ist das Burnout-Syndrom, das bereits bei Medizinstudenten in einer erhöhten Rate nachgewiesen werden kann.[16][17] Mehrere Studien zeigten eine gegenüber der allgemeinen Bevölkerung erhöhte Suizidrate unter Ärzten. Das gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte relative Risiko, einen Suizid zu begehen, lag für Ärzte zwischen 1,1–3,4 und für Ärztinnen zwischen 2,5–3,7. Da in den Studien meist nur eine kleine Zahl von Suiziden untersucht wurde, waren die Vertrauensbereiche des wahren Wertes der Risikoerhöhung weit. Es wird vermutet, dass eine beträchtliche Anzahl von Selbstmorden nicht erfasst werden, da diese fälschlicherweise als Vergiftungen oder Unfälle deklariert werden. Von den verschiedenen beruflichen Spezialisierungen sind insbesondere Psychiater, Anästhesisten und Allgemeinmediziner von einer erhöhten Suizidrate betroffen. Als Ursachen des erhöhten Suizidrisikos werden verschiedene Faktoren diskutiert. Ein Persönlichkeitsprofil mit zwanghaften Zügen kann infolge der beruflichen Anforderungen zu einer depressiven Störung führen. Die Schwierigkeiten, Familie und Karrierewunsch miteinander zu vereinbaren, können insbesondere bei Ärztinnen zu Erschöpfung und Depression führen. Suchterkrankungen (wie beispielsweise Alkohol-, Drogen-, und Medikamentenabhängigkeit), die bei Ärzten häufiger auftreten, gehen ihrerseits häufiger mit Depressionen und einer erhöhten Suizidrate einher. Dieses für Ärzte und Ärztinnen festgestellte Risikoprofil ist berufsunabhängig und trifft für die meisten Suizidenten zu.[18][19][20][21]

Psychische Probleme korrelieren häufig mit Zeitdruck und mangelnder Autonomie am Arbeitsplatz sowie belastenden Patient-Arzt-Beziehungen. Ärzte werden seltener krankgeschrieben und zeigen eine mangelhafte Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Häufig behandeln sich Ärzte selbst. Insbesondere die eigenständige Behandlung eigener psychischer Störungen ist jedoch häufig ineffektiv.[15][22]

  Statistiken

Ende 2006 waren in Deutschland ca. 407.000 Ärzte gemeldet, davon sind 95.700 ohne ärztliche Tätigkeit (siehe Abb.). Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 60.600 Fachärzte. In den Kliniken sind 148.300 Ärzte beschäftigt.

Die chronologische Entwicklung kann aus der folgenden Tabelle und der Abbildung abgelesen werden.

  Entwicklung der Ärzteschaft in der BRD 1996-2006
Jahr Ärzte gemeldet berufstätig stationär ambulant Hausärzte amb. Fachärzte
zum 31. Dezember 1996 343.600 279.400 135.300 112.700
zum 31. Dezember 1997 350.800 282.700 134.600 115.000
zum 31. Dezember 1998 357.700 287.000 135.800 124.600
zum 31. Dezember 1999 363.400 291.200 137.500 126.000
zum 31. Dezember 2000 369.300 294.700 139.500 128.500
zum 31. Dezember 2001 375.200 297.900 142.300 130.000 59.700 56.300
zum 31. Dezember 2002 381.300 301.000 143.800 131.300 59.000 57.800
zum 31. Dezember 2003 388.200 304.100 145.500 132.400 59.000 58.600
zum 31. Dezember 2004 394.400 306.400 146.300 133.400 59.000 58.900
zum 31. Dezember 2005 400.600 307.600 146.500 134.800 59.100 59.200
zum 31. Dezember 2006 407.000 311.300 148.300 136.200 59.000 60.600

  Schutzpatron

Die Heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian gelten, aufgrund ihres Arztberufs unter anderem auch als Schutzpatrone der Ärzte. Ein weiterer Schutzpatron ist der heilige Pantaleon, einer der Vierzehn Nothelfer.

  Siehe auch

  Literatur

  • Wolfgang U. Eckart: Geschichte der Medizin. 5. Aufl. 2005, 335 S. 35 Illus.; ISBN 3-540-21287-6. Springer, Berlin u. a. (Relativ knappe und gut lesbare wissensch. Darstellung des Gesamtthemas)
  • Werner E. Gerabek u.a., (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte, Walter de Gruyter-Verlag, Berlin 2004, 1.544 Seiten, ISBN 3-11-015714-4
  • Wilhelm Haberling, Franz Hübotter u. Hermann Vierordt (Bearb.): Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien, 1929-1935.
  • Markus Vieten: Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt, Thieme Verlag, ISBN 3-13-116105-1

  Quellen

  1. ausführliche Angaben zur Etymologie
  2. http://web95.servana.de/hvprint/index.php?option=com_content&task=view&id=22&Itemid=25 (Link nicht abrufbar)
  3. http://www.baek.de/page.asp?his=1.128.129&all=true Musterweiterbildungsordnung der BÄK
  4. Angaben der Bundesärztekammer http://www.baek.de/page.asp?his=0.3.7128
  5. Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung http://www.kbv.de/presse/7479.html#1.%20Arztzahlen%20(Stand%2031.12.2008)
  6. Spiegel Online über eine vom Patienten ungewünschte Operation, aufgerufen am 23. Juni 2009
  7. Lothar Markus, Deutsches Ärzteblatt, „Diplom-Mediziner: 35 Jahre Entwürdigung ostdeutscher Ärzte“, 36/2004 http://www.aerzteblatt.de/archiv/43183/
  8. Pressemitteilung: Das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich
  9. GKV: Durchschnittliches Arzteinkommen (2003 - 2010); Der Spiegel Nr. 35/2010 erläutert, dass es sich dabei um den zu versteuernden Reinertrag handelt, nach Abzug aller Kosten.
  10. Rheinische Post vom 9. Mai 2011: Landärzte sollen mehr verdienen
  11. Rechtlicher Hintergrund auf praxishomepage.de
  12. Das Doktoratsstudium N201 in Wien http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/studienangebot/n201/
  13. http://www.aerztezeitung.at/archiv/oeaez-2011/oeaez-12-25012011/interview-martin-andreas-turnus-facharztausbildung.html
  14. Amtsblatt der EU-Kommission vom 14. Dezember 2010: Änderungsmitteilung betreffend Richtlinie 2005/36
  15. a b R. Tyssen: „Health problems and the use of health services among physicians: a review article with particular emphasis on Norwegian studies.“ In: Ind Health. 2007 Oct;45(5):599–610. PMID 18057803
  16. Jürgen von Troschke: Arztrolle. In: Bernhard Strauß, Uwe Berger, Jürgen von Troschke, Elmar Brähler: Lehrbuch Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. 1. Auflage. Hogrefe Verlag, Göttingen 2004. ISBN 3-8017-1032-7. S.332
  17. Schwenk TL, Davis L, Wimsatt LA. Depression, stigma, and suicidal ideation in medical students. In: Journal of the American Medical Association. 2010 Sep 15;304(11):1181-90. PMID 20841531 http://jama.ama-assn.org/content/304/11/1181.full
  18. Thomas Bronisch: Suizidalität der Psychotherapeuten. In: Otto F. Kernberg, Birger Dulz, Jochen Eckert: WIR: Psychotherapeuten. 1. Auflage. Schattauer, Stuttgart 2006. ISBN 3-7945-2466-7. S.116–117.
  19. Schernhammer E.: Taking their own lives -- the high rate of physician suicide. In: N Engl. J Med. 2005 Jun 16;352(24):2473-6. PMID 15958803
  20. Püschel K, Schalinski S.: Not enough help for themselves--the risk of physicians to commit suicide. In: Arch Kriminol. 2006 Sep-Oct;218(3-4):89-99. PMID 17067089
  21. Reimer C, Trinkaus S, Jurkat HB.: Suizidalität bei Ärztinnen und Ärzten. In: Psychiatr Prax. 2005 Nov;32(8):381-5. PMID 16308801
  22. M. Wolfersdorf: Suicide and suicide prevention for female and male physicians. In: MMW Fortschr Med. 2007 Jun 28;149(27–28):34–6. PMID 17715662

  Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Arzt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Arzt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikiquote: Arzt – Zitate
   
               

Hausarzt

                   

Ein Hausarzt ist ein niedergelassener (freiberuflicher) oder ein in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellter Arzt, der für den Patienten meist die erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen ist oder im Rahmen des Hausarztmodells sogar sein muss. 18,5 Prozent der Ärzte in Deutschland sind kassenärztlich tätige Hausärzte[1].

Er ist im Regelfall mit dem Apotheker die erste medizinische „Anlaufstelle“, die man bei Gesundheitsproblemen oder -fragen aufsucht. Bei schwereren Krankheiten sind viele dieser Ärzte auch zu Hausbesuchen bereit.

Wichtig für Hausarzt und Patient ist ein Vertrauensverhältnis, weshalb man auch vom Familienarzt spricht. Im Idealfall kennt der Arzt von früheren Gelegenheiten im Wesentlichen die Lebens- bzw. Krankengeschichte, während er sie bei neuen Patienten erst in längerem Gespräch erheben muss (Anamnese). Durch eine gewisse Kenntnis der persönlichen Situation und das Vertrauen der Patienten können Hausärzte mitunter auch bei psychischen Problemen oder Konflikten einen besseren Zugang zum Patienten haben als mancher Spezialist.

Wenn nötig, schreibt der Hausarzt auch die Überweisung zum Facharzt, zu einer speziellen Therapie bzw. ins Krankenhaus.

Das Durchschnittseinkommen eines Hausarztes liegt nach einer Statistik der OECD in Deutschland bei 80.730 Euro, in der Schweiz bei 87.000 Euro und in den Niederlanden bei 94.300 Euro. Privateinnahmen sind dabei nicht berücksichtigt.[2]

Inhaltsverzeichnis

  Deutschland

In Deutschland sind als Hausärzte tätig:

Die Abrechnung seiner Leistungen erfolgt bei den gesetzlich Krankenversicherten mit der Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung, ggf. unter Einzug der gesetzlichen Zuzahlung Praxisgebühr, bei Privatpatienten mit diesen direkt. 2004 setzte eine Hausarztpraxis in Deutschland im Durchschnitt 176.100 Euro um. Der Kostenanteil betrug 52,8 Prozent des Umsatzes.[2] Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gab 2010 bekannt, dass die Hausärzte im Jahr 2009 sieben Prozent mehr als im Vorjahr erhalten haben. Mit einem Honorar von durchschnittlich über 206.000 Euro (vor Abzug der Kosten) bekommen sie inzwischen mehr Honorar als Fachärzte.[3]

Seit Ende der 1990er Jahre versuchen zahlreiche Gesundheitspolitiker, die Rolle des Hausarztes im Gesundheitssystem zu stärken.[4]

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vertritt die die wissenschaftlich-fachlichen Interessen der Hausärzte in Deutschland insbesondere durch die Erarbeitung von Leitlinien, Stellungnahmen gegenüber den gesundheitspolitischen Institutionen und Forschungs- und Nachwuchsinitiativen.

  Hausärzte und Krebs

Die Bedeutung der Hausärzte hat nach Angaben der Deutschen Krebshilfe angesichts der Entwicklung von Krebs zur Volkskrankheit weltweit zugenommen. Die Organisation beziffert 2011 die Zahl der zum Hautkrebs-Screening berechtigten besonders geschulten Hausärzte in Deutschland bereits auf 35.000. Hinzu kommen noch rund eigens geschulte 3.000 Dermatologen.[5]

  Verwandte Themen

  • Leibärzte sind Hausärzte im ausschließlichen Dienst einer Einzelperson oder Familie.
  • Die Hausarztzentrierte Versorgung umfasst die hausärztliche Behandlung von Kassenpatienten, die in diesem Vertragswerk eingeschrieben sind. Die Abrechnung wird über einen Vertragspartner, meist ein Verband, und nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abgewickelt.

  Einzelnachweise

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV, http://www.kbv.de/presse/7479.html (Stand: 31. Dezember 2009)
  2. a b Arzt & Wirtschaft, Hausärzte am Ende der Skala, 09/2007, S. 20
  3. Philipp Neumann: "Hausärzte verdienen jetzt mehr als Fachärzte" - Die Welt vom 19. August 2010; Timot Szent-Ivanyi: "Zahlenschlacht mit Bedacht" - Berliner Zeitung vom 20. August 2010; Presse-Echo der KBV
  4. Harro Albrecht: "HAUSÄRZTE: Retter in Weiß oder Billig-Mediziner?" - Die Zeit 18/2010 vom 29. April 2010
  5. Statistik Deutsche Krebshilfe vom 5. Mai 2011
   
               

Haus

                   
Dieser Artikel behandelt das Gebäude. Eine Übersicht zu anderen Bedeutungen des Wortes „Haus“ ist unter Haus (Begriffsklärung) zu finden.
  Ein Einfamilienhaus mit einer freistehenden Garage und Pergola
  Einfamilienhaus

Ein Haus ist ein Gebäude, in dem Menschen leben oder arbeiten, d. h. ein Wohngebäude oder Geschäftsgebäude.

Häuser unterscheiden sich nach ihrem Haustyp (z. B. Reihenhaus, Hochhaus, Mehrfamilienhaus) und häufig auch nach ihrem Energiestandard (z. B. Passivhaus, Niedrigenergiehaus).

Inhaltsverzeichnis

  Etymologie

Als eigenständiger Begriff[1][2] wird Haus vor allem für Gebäude mit Wohnfunktion gebraucht: „Haus ist ein Gebäude, das Menschen zum Wohnen, Unterkunft und Beschäftigung dient.“[1] Umgangssprachlich wird das Wort synonym zu Gebäude – ohne Kontext der Nutzung – verwendet (wie in Hochhaus). Haus wird im Deutschen mit verschiedenen Begriffen zur Bezeichnung unterschiedlicher Gebäudetypen oder dem Verwendungszweck verknüpft, zum Beispiel Wohnhaus, Bauernhaus, Parkhaus, Rathaus, Kaufhaus, Krankenhaus, Waisenhaus, Elefantenhaus, Baumhaus etc.

Das Wort selbst hat eine lange Geschichte mit etlichen Bedeutungswandlungen:[1]

Althochdeutsch hûs heißt ursprünglich „das Bedeckende“. Es wurzelt in einer sehr alten, indogermanischen Grundbedeutung *kû/*[s]keuSchutz, umhüllen“, zu finden auch etwa in sanskr. sku „bedecken“, griech. σκευη skeueKleidung, Rüstung“, σκυτος skytosHaut, Leder“, oder lat. scûtum „Schild“, wie auch Scheune[3]. Das deutsche Schluss-«s» wird als „Rest eines Mittel oder Werkzeuge andeutenden Suffixes[1] gedeutet, und hûs steht daher dem althochdeutschen hût nahe, das sich zu den Worten Hütte, (Ob-)Hut/hüten, und Haut ausdifferenziert, und wohl auch dem Hut m. zugrunde liegt.[4] Erhalten ist diese Bedeutung auch im Gehäuse.

Das Wort bezeichnet in der Folge neben „Gebäude“ zunehmend auch „Wohnstätte“ (vgl. hausen „wohnen“), „Wohnung“ im Sinne Gemach, oder die „Haushaltung“ und das „Gut des Hauses“ (den Hausrat), sowie den Hausstaat, also die „Ehe[5] und die „Familie“.[6]

Der Begriff erweitert sich folglich auf:

Mittelhochdeutsch steht verbreitet ausschließlich hûs im sächlichen Geschlecht, plur. hûs und hiuser[6], neuhochdeutsch diphthongiert das lange «û» im Bairischen zu haus, hauß, von wo es Eingang in die Hochsprache findet, während niederländisch huys, huis bildet, englisch house, die skandinavischen Sprachen behalten hus. Im Hochdeutschen ist es auch apokopiert (Verlust der mittelhochdeutschen Substantivendung «-e»), in „zu hause“, „im Hause“ hat sich aber ein Rest erhalten.

  Haus als Rechtsbegriff

Das Wort Haus, ursprünglich „Schutz“ (wie Gehäuse), dann „Wohnstatt“ (in hausen), heute „Wohngebäude“ ist schon in den Frühzeiten des Schrifttums auch als Rechtsbegriff üblich.

Das Hausrecht[15] ist ein weltweit übliches Konzept, dass die rechtliche Hoheitsgewalt (die Hausgewalt) über sein Eigentum und Besitz dem Hausherren zusteht, in Unterscheidung zum Kommunalrecht. Das Hausrecht umfasst die Hausgerichtsbarkeit und die Schirmgewalt (das Recht zur Verteidigung). Es ist schon im römischen Recht verankert und findet in der deutschsprachigen Rechtsauffassung auch im germanischen Recht Stütze.

  • Aus dem Hochmittelalter, als der Hausbegriff auf den Adel übergeht, erhält er sich als Hausgesetz, das sind Rechtsakte, die den Hausstand (die Familie, das Haus) und das nicht entlehnte territoriale Eigentum (die Hausmacht) betreffen.
  • Beim Übergang auf öffentliche Gebäude geht das Konzept auf die Hausordnung (Regelwerk, das Haus betreffend) über
  • Der Hausfrieden (Unverletzlichkeit), ähnlich dem historischen Gartenfrieden als besonders schützenswertes Gut, heute ein Grundrecht[7]
  • Die Hausruhe (Störungsfreiheit)
  • Das Recht auf Hausverbot (das Recht, „die Tür zu weisen“)
„Hausrecht“ in umgangssprachlichen Sinne als das Privileg, sich bei jemand anderem „wie zuhause“ zu fühlen, geht darauf zurück.

Haus und Hof[16] heißt schon ab den 12. Jh., spätestens ab dem 15. Jh. auch im rechtlichen Sinne „Wohnhaus und Länderbesitz“[1], ist also kein Hendiadyoin (Beschreibung mit gleichem), sondern alliterierende Floskel. So findet sich 1227:

„sal sweren, dat he sines huses noch houes nicht ne wete “

– [Er] soll schwören, dass er nicht sein Haus noch Hof betritt[17]

Etwa Ende des 14. Jh. heißt es:

„im an eigen und an hofen … mit … eigen, do meint er acker und huz; daz heissen wir legende eigen; domete daz er spricht hofen, do meint er steende eigen, alzo husere “

– „Ihm an Eigen und an Höfen“ – mit „Eigen“ meint er „Acker und Haus“, das nennen wir liegendes Gut, sagt er „Höfe“, meint er stehendes Gut, also „Häuser“[18]

„Haus“ und „Hof“ tauschen in der Sprachgeschichte ihre Bedeutung in Bezug auf die Liegenschaft aus: Hier steht huz noch für Grundstück, den früheren Begriff Hof, „Acker und Hof“ für Grund und Boden, (Bau-)Grundstück und Flurstück, und hofen, husere für das heutige Haus als Bebauung. Während ursprünglich „Hof“ die Wohnstätte als Konzept bezeichnet, Haus nur die konkreten baulichen Maßnahmen, ist heute Haus das Abstraktum („zuhause“), und Hof nur untergeordneter baulicher Raum (Innenhof, Vorhof).[8][19]

Weitere stehende Wendungen sind:

  • Haus und Habe steht für Immobilien (Liegenschaft) und Mobilien (Hausrat).
  • Haus und Herberge für „das Dach über dem Kopf“ und „Unterkunft bieten“, entsprechend dem heutigen Logis in "Kost und Logis".
  • Haus und Zehr für Kost und Logis

  Haus als baulicher Begriff

Zugrunde liegt dem Begriff in den namenkundlichen Aspekten immer die Bedeutung „festes Gebäude“, in Abgrenzung zu provisorischen und „windigen“ Bauten. So steht im § 297 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches 1812:

„Eben so gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgeführt werden, daß sie stets darauf bleiben sollen, als: Häuser und andere Gebäude …“

Insbesondere äußert sich das in der mittelalterlichen Rechtswendung Haus und Rauch[13] für das heizbare Gebäude, so erhalten in zweierlei Sinne:

  • im Hammerhaus eines Sensenwerks, Krafthaus (Industrie), Haus als das Taggebäude eines Bergwerks[20], Sudhaus einer Saline, in der bäuerlichen Architektur Backhaus für den „freistehenden Backofen“, Badhaus für die mittelalterliche Sauna des Bauern (das später per Dekret in das Brechlbad für den Flachsanbau umgewandelt wird)
  • in „Haus“ für das Vorhaus, Flur, was darauf zurückgeht, dass vor der Entwicklung des Kamins (Rauchhaus), aber auch bei vorhandenem Kamin die zentrale Feuerstelle des Hauses im Eingangsbereich angesiedelt ist, und die Räume nur davon abgetrennte Verschläge. Die feste Bauweise der Innenwände („Zimmer“ zu Zimmerei des Blockhauses) entwickelt sich erst später, und in dieser Bauweise sind weiterhin nur Feuerstelle und Rauchfang in Stein „fest“ gebaut. Selbst im gemauerten Haus wird der raumseitige Back- oder Kachelofen anfangs aus dem Flur geheizt.[21] Heute stehen dafür die Redewendungen Haus und Herd oder übertragener Heim und Herd.

  Namenkunde

Orte mit der Namensendung -haus/e/n[22] sind typisch für Siedlungsgründungen im Zuge der fränkischen Landnahme, die im späten 5. bis 7. Jahrhundert stattfand, und den anschließenden Erweiterungen des Frankenreiches auf Bayern, und später Österreich und Sachsen bis zum 9. Jahrhundert, wo sie aber deutlich seltener sind. Namen dieser Art finden sich aber auch in wesentlich späteren Sprachschichten.

Der Name ist im gesamten deutschen Sprachgebiet verbreitet und findet sich auch im Niederländischen und Norwegischen.

Namensvarianten:

  • Haus
  • Hausen/-hausen − kann alt sein, und bis ins 5., 6. Jahrhundert zurückgehen, aber bis in die Neuzeit produktiv
  • Hus(e/n) bzw. -hus(e/n) , meist alt, diese machten die neuhochdeutsche Diphthongierung «u» →«au» nicht mit, und sind im Alemannischen und Niederdeutschen verbreitet, selten Sekundärbildung im Dialekt
  • Häus(e)l(n) bzw. als Endung, im Oberdeutsch (etwa in Neuhäus(e)l) – meist eine Bildung weniger hohen Alters, sie stehen auch primär zu Haus und Häuser im heutigen Sinne, nicht im fränkisch-bajuwarischen Siedlungskontext, wie Familiennamen auf -häusler zeigen
  • -house, engl., -house(n), frz., häufig auch für Frankophonierung vormals deutscher Ortsnamen im Sprachgrenzgebiet
  • huis, huys, nld.

Entsprechungen

  Weblinks

 Commons: Häuser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Haus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Haus – Zitate

  Einzelnachweise

  1. a b c d e HAUS, n. domus. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  2. Eintrag 1Haus. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW), Heidelberger Akademie der Wissenschaften (drw-www.adw.uni-heidelberg.de)
  3. Duden Etymologie – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989
  4. HUT, m. pileus. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  5. DRW: 1Haus. V. Hausgemeinschaft. zu Haus fangen, kommen: heiraten
  6. a b Eintrag HÛS, stn. haus, wohnung. In: Georg Friedrich Benecke, Wilhelm Müller, Friedrich Zarncke: Mittelhochdeutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1866, Nachdruck: S. Hirzel, Stuttgart 1990. (germazope.uni-trier.de)
  7. a b DRW: 1Haus. I3f als Stätte von Sicherheit und Frieden.
  8. a b Grimm: HAUS II7)
  9. DRW: 1Haus. III (ständiger) Wohnsitz.
  10. Grimm: HAUS II5)
  11. DRW: 1Haus. I2c eine Burg als ein festes Haus.
  12. Grimm: HAUS II9c)
  13. a b DRW: 1Haus. VI Haushaltung, Hauswirtschaft, Hausvermögen.
  14. a b Grimm: HAUS II2d)
  15. H. Beck, H. Steuer: Haus und Hof in ur- und frühgeschichtlicher Zeit. Göttingen, 1997.
  16. E.-W. Böckenförde: Haus und Hof - die Gefährdung. In: Kultur des Eigentums. Bibliothek des Eigentums, Band 3. Springer 2006, ISBN 3-540-33951-5
  17. Hänselmann: Ottonisches Stadtrecht. In: Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Zitiert nach: DRW: 1Haus. III 1 (ständiger) Wohnsitz. allgemein. (Übersetzung Wikipedia)
  18. Glosse. In: Das Sächsische Weichbildrecht. Zitiert nach: DRW: 1Haus. I 3 a Einordnung. (Übersetzung Wikipedia)
  19. HOF, m. area, villa, aula. 3). In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  20. Grimm: HAUS II2c)
  21. Grimm: HAUS II3)
  22. Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. dtv-Band 2490. dtv, 1998 (1. Aufl.), ISBN 3-423-03266-9, S. 91
   
               

 

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