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Tausch
Tausch (n.m.)
tauschen (v.)
an die Stelle treten von, austauschen, einen Handel machen, einen Tausch machen, jemands Platz einnehmen, jemands Rolle spielen, Tauschgeschäfte machen, umtauschen, umwechseln, wechseln
tauschen (v. trans.)
austauschen, auswechseln, eintauschen, einwechseln, handeln, umrechnen, umtauschen, umwechseln, vertauschen, wechseln
täuschen (v.)
an der Nase herumführen, anführen, anlügen, anschmieren, aufbinden, auf den Arm nehmen, ausmanövrieren, ausspielen, belügen, beschwindeln, betrügen, blenden, bluffen, düpieren, ein falsches Spiel treiben, ein Märchen auftischen, ein Schnippchen schlagen, einseifen, ein X für ein U vormachen, für dumm verkaufen, hereinlegen, hineinlegen, hintergehen, irreführen, irreleiten, Irreleiten, irren, lügen, mogeln, reinlegen, Sand in die Augen streuen, sich einbilden, sich irren, tricksen, trügen, veräppeln, verblenden, verkohlen, vom rechten Weg abbringen, vorgaukeln, vorgeben, vorlügen, vormachen, vorschützen, vortäuschen, zum Besten halten, zum Narren halten, einen Bären aufbinden (abjagen, abkaufen, münden in, reichen, verdanken, zusprechen), flunkern (Gesprächs.), kohlen (Gesprächs.), schwindeln (Gesprächs.)
täuschen (v. trans.)
bedrängen, betrügen, einen Seitensprung tun, ergaunern, fehlgehen, fremdgehen, in die Irre führen, irreführen, irregehen, irreleiten, irren, leimen, prellen, trügen, bescheißen (Gesprächs.), verladen (Gesprächs.)
Voir aussi
täuschen (v. trans.)
↘ Betrug, Betrüger, Betrügerin, Gauner, Gaunerei, Hochstabler, Prellerei, Schurke, Schwindel, Schwindelei, Schwindler, Schwindlerin ↗ Fehler, Fehlgriff, Fehlschlag, Irrtum, Kunstfehler, Mißgriff, Versehen
tauschen (v. trans.)
täuschen (v.)
↘ Lüge, Lügengeschichte, Lügner, Lügnerin, Märchen, Schwindler, Schwindlerin, Unwahrheit
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⇨ Andi Tausch • Anne-Marie Tausch • Arno Tausch • Christoph Tausch • Cornelia Tausch • Franz Tausch • Franz Tausch-Treml • Julius Tausch • Michael Tausch • Mörderischer Tausch • Politischer Tausch • Reinhard Tausch • Tausch (Begriffsklärung) • Tausch (Soziologie) • Tausch-Treml • Ökonomischer Tausch
Tausch
tauschen (v.)
tauschen (v.)
échange non monétaire (fr)[termes liés]
tauschen[Hyper.]
Tauschhandel, Tauschmittel - troqueur (fr)[Dérivé]
tauschen (v.)
übertragen[Hyper.]
échange croisé (fr) - exchange (en)[Dérivé]
tauschen (v. tr.)
tauschen; umtauschen; umwechseln; austauschen; eintauschen; einwechseln; vertauschen; auswechseln; handeln[ClasseHyper.]
changer de l'argent (fr)[Classe]
faire avoir à la valeur d'une qté une autre valeur (fr)[Classe]
jeu d'échecs (fr)[DomaineCollocation]
échanger une valeur monétaire (fr)[DomaineCollocation]
täuschen (v.)
täuschen (v.)
täuschen (v.)
täuschen (v. tr.)
tromper son conjoint (fr)[Classe]
cocu, trompé (fr)[Rendre+Attrib.]
täuschen (v. tr.)
se tromper (fr)[Classe]
täuschen (v. tr.)
faire une victime de, victimiser (fr)[Hyper.]
triche, tricherie (fr) - Abzocke, Beschiss, Nepp, Übervorteilung - Betrüger, Betrügerin, Gauner, Hochstabler, Schurke, Schwindler, Schwindlerin - Betrüger, Betrügerin, Gauner, Gaunerin, Mogler, Moglerin[Dérivé]
anschmieren, bescheißen, betrügen, etc. verlocken, hintergehen, vormachen, zum Weitermachen[Domaine]
Wikipedia
Tausch ist eine rechtswirksame gegenseitige Übertragung von Waren, Dienstleistungen und/oder Werten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Ein Tausch wird abgegrenzt von der Gabe und von der Schenkung durch das jeweils einseitige aktive Handeln aus eigenen Motiven.
Inhaltsverzeichnis |
Das Substantiv Tausch ist aus dem Verb tauschen im Wege der Rückbildung entstanden. Das neuhochdeutsche Verb tauschen geht zurück auf das mittelhochdeutsche tuschen in der Bedeutung von unwahr reden, lügnerisch versichern, anführen. Die heute allein übliche Bedeutung Waren oder dergleichen auswechseln, gegen etwas anderes geben hat sich im 15. Jahrhundert hieraus entwickelt.[1] Das Hauptwort Tausch hat dann Zusammensetzungen erst möglich gemacht, wie zum Beispiel:
Ein Tausch ist oft mit Transaktionskosten verbunden.
Ein Tausch kann auch ohne ökonomische Interessen stattfinden.
Die Austauschtheorie (Exchange theory) bezeichnet die Erklärung des Verhaltens in sozialen Beziehungen auf der Grundlage von Belohnungen und Kosten, die in der Interaktion von zwei oder mehr Interaktionspartnern entstehen. Es gibt verschiedene Versionen der Austauschtheorie. Die bestausgearbeitete wurde etwa 2003 von John W. Thibaut und Harold H. Kelley vorgelegt[3][4]. Der Ansatz von George C. Homans (1961)[5] beachtet (s. Fischer & Wiswede, 2009[6]) findet in der Soziologie und Wirtschaftswissenschaft Beachtung.
Der Tausch beruht auf den gesellschaftlichen Institutionen des Eigentums- und des Vertragsrechtes. Das BGB verweist im § 480 direkt auf den Kauf und behandelt den Tausch lediglich mit einem Satz:
Eine Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit eines Tausches ist in jedem Fall die Verfügung über die Tauschobjekte, sei es in Form einer rein faktischen Verfügungsgewalt oder in Form von Eigentum. Tausch auf Grund eines Besitztitels ist nur selten zulässig – eine Ausnahme macht allerdings die Bodmerei. Weiterhin erfordert die Wirksamkeit eine, meist freiwillige Einigung der Tauschparteien über die Objekte und über die jeweiligen Modalitäten der Eigentumsübertragung. Auch die üblichen Kategorien von Angebot und Annahme können beim Tausch zum Zuge kommen und ebenso die Formvorschriften. So erfordert der Vertrag über einen Grundstückstausch die notarielle Beurkundung.
Beim ökonomischen Tausch spielen die Vorstellungen vom Wert der Objekte eine zentrale Rolle. Die Tauschparteien werden dem Tauschgegenstand jeweils einen unterschiedlichen Wert beimessen, der auch standpunktabhängig sein kann (je nachdem ob jemand Anbieter oder Nachfrager ist). Ein vereinbarter Tauschpreis liegt oft zwischen Angebotspreis und zunächst gebotenem Preis; er ist oft ein Kompromiss (siehe auch Feilschen).
Der ökonomische Tausch ist zugleich ein Geschäft unter dem Aspekt der Reziprozität: Der Wert von Gütern und Dienstleistungen wird anhand eines objektiven ökonomischen Tauschwertes und weniger von sozialen Bindungen oder Verpflichtungen ermittelt. Eine Ausnahme bildet der Tausch von Kunstobjekten, für die eigene Gesetzmäßigkeiten der Wertermittlung gelten. Aber auch hier kann der Wert, dem eine Partei dem Tauschobjekt zumisst (Limit), für die jeweils andere Tauschpartei eher unbekannt sein. Ein Beispiel:
Weil beim ökonomischen Tausch beide Vertragspartner einen Tauschvorteil haben, besteht meist keine Bereitschaft zur Rückübereignung. Im Gegensatz zum Äquivalenztausch gibt es beim ökonomischen Tausch keine feststehenden Preise, sondern Preisintervalle, die die Grenzen der Tauschbereitschaft (Limits) von Anbieter und Nachfrager markieren. Überschreitet das Limit des einen das des anderen, wird folglich kein Tausch zustande kommen: p : tatsächlicher Preis; : Limit des Anbieters; : Limit des Nachfragers
Preisintervall :
Das Preisintervall ist beiden Tauschpartnern unbekannt. Zur Preisbildung kommt es durch Feilschen. Dabei versuchen die beiden Tauschparteien jeweils das größere Stück des unbekannten Tauschvorteils tv zu bekommen.
gesamter Tauschvorteil:
Tauschvorteil des Anbieters:
Tauschvorteil des Nachfragers:
Der tatsächliche Preis kann von keiner der beiden Tauschparteien eingeschätzt werden. Die bestmögliche Schätzung (Erwartungswert) ist das arithmetische Mittel der Limits.
Erwartungswert:
Der ökonomische Tausch von fungiblen Gütern wird seit langem in großem Stil an Börsen praktiziert. Käufer und Verkäufer gehen mit festen Limits an den Markt oder kaufen billgst (= "kaufe zu jedem Preis") bzw. verkaufen "bestens (= "verkaufe für jeden Preis"). Als Preis ermittelt ein Börsenmakler oder eine Software den Preis, an der der größte Umsatz zustande kommt. Diesen Preis nennt man Börsenkurs oder kurz 'Kurs'.
Wenn Tauschobjekte in natura getauscht werden, dann spricht man von Naturaltausch. Geld (= allgemein anerkanntes Zahlungsmittel) oder andere allgemein anerkannte Tauschgüter (z.B. Gold) erleichtern das Tauschen erheblich. Beim Naturaltausch der Objekte müssen immer (zwei oder mehr) Tauschparteien zusammenfinden, deren Nachfrage(n) bzw. Angebot(e) zueinander passen. Beispiel:
Dem Naturaltausch haftet also im Vergleich zum Tausch Ware gegen Geld eine niedrige Umsatzgeschwindigkeit an. Gleichwohl gibt es immer wieder Episoden in der Wirtschaftsgeschichte, in denen eine Naturalwirtschaft eine nicht mögliche Geldwirtschaft verdrängt. Das gilt vor allem für Notzeiten, so zum Beispiel für die ersten Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, in denen der Schwarzmarkt blühte.
Der freie Tausch ist das Grundmuster einer Marktwirtschaft im Vergleich zur Zentralverwaltungswirtschaft. In einer Marktwirtschaft können die einzelnen Wirtschaftssubjekte ihre eigenen Interessen formulieren und verfolgen. Eine Finanzierung erfolgt aus Lohn, Rente oder Zinsertrag. Dabei ist das Ziel eines individuellen Vorteils ein wirksames Motiv zur Leistung.
Durch den Tausch werden beide Tauschparteien subjektiv besser gestellt, als sie es ohne den Tausch gewesen wären: Jeder bekommt, was er gewollt hat, und niemandem wird etwas gegen seinen Willen genommen. Insofern ist der Tausch ein Verfahren zur Optimierung der Verteilung an Güter und Dienstleistungen. Eine Verbesserung der Tauschmöglichkeiten in einer Gesellschaft - z. B. durch bessere Produktinformation und tauschbereite Wirtschaftssubjekte (Internet) - kann eine Steigerung des Umsatzes bewirken.
Allerdings kann das Besser-gestellt-sein auch bedeuten, dass Person X - anstatt zu verhungern – nun gegen einen Niedriglohn für U arbeiten muß. Optimierung im Sinne eines Gleichgewichts hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verteilung ungleich ist, oder wenn eine Person oder Personengruppe als einzige über Güter verfügt, die die andere für ihre Existenz benötigen (Monopol).
Weiterhin setzt Optimierung voraus, dass durch den Tausch zwischen X und U nicht Dritte negativ betroffen sind. So könnte X durch sein Handeln (Arbeit gegen Niedriglohn) anderen Arbeitern die Preise verderben (Dumping).
Tauschende Personen sind in moralischer Hinsicht frei, wenn von normativen Voraussetzungen für einen Tausch (Freiwilligkeit, Vertragstreue, Qualitätsstandards etc.) abgesehen wird. Jede Tauschpartei hat das Recht, frei und in ihrer Absicht optimal über ihr Eigentum zu verfügen, wozu auch dessen Veräußerung gehört.
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